Eine Krankmeldung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitslebens. Sie dient dazu, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters zu informieren und sicherzustellen, dass dieser während seiner Abwesenheit entsprechend planen kann. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Krankmeldung: von den rechtlichen Grundlagen über die korrekte Vorgehensweise bis hin zu praktischen Tipps.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland ist die Krankmeldung durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts für bis zu sechs Wochen haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankheit unverzüglich gemeldet und durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.
Wann muss die Krankmeldung erfolgen?
Sobald Sie merken, dass Sie krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder über andere vereinbarte Kommunikationswege geschehen. Wichtig ist, dass die Meldung noch vor Arbeitsbeginn erfolgt, um dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Seit dem 1. Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Deutschland elektronisch übermittelt. Arztpraxen senden die Krankmeldung direkt an die gesetzliche Krankenkasse. Arbeitgeber rufen die Krankmeldung dann elektronisch bei der Krankenkasse ab. Als gesetzlich Versicherter müssen Sie die AU nicht mehr selbst an den Arbeitgeber oder die Krankenkasse übermitteln, sondern lediglich Ihren Arbeitgeber über Ihre Krankheit informieren.
Inhalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält folgende Informationen:
- Name und Anschrift des Arztes
- Name des Patienten
- Datum der Untersuchung
- Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Datum der Ausstellung
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Als Arbeitnehmer haben Sie während Ihrer Krankheit bestimmte Rechte, aber auch Pflichten. Zu Ihren Rechten gehört der Anspruch auf Lohnfortzahlung und der Schutz vor Kündigung während der Krankheit. Zu Ihren Pflichten zählt die unverzügliche Meldung der Krankheit und die Information des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit.
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Auch der Arbeitgeber hat im Krankheitsfall Rechte und Pflichten. Er ist verpflichtet, das Gehalt für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen und darf den Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht kündigen. Gleichzeitig hat er das Recht, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse abzurufen und gegebenenfalls den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuschalten, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen.
Krankmeldung bei längerer Krankheit
Sollte Ihre Krankheit länger als sechs Wochen andauern, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und Sie erhalten Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dieses beträgt in der Regel 70 % Ihres Bruttogehalts, jedoch nicht mehr als 90 % Ihres Nettogehalts. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Praktische Tipps
- Frühzeitige Meldung: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über Ihre Krankheit.
- Kommunikationswege: Nutzen Sie die vereinbarten Kommunikationswege, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle ärztlichen Bescheinigungen und Krankmeldungen sorgfältig auf.
- Rückkehrgespräch: Nach Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz kann ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten sinnvoll sein, um eventuelle Fragen zu klären und den Wiedereinstieg zu erleichtern.
Fazit
Eine korrekte Krankmeldung ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von großer Bedeutung. Sie stellt sicher, dass der Arbeitnehmer seine Rechte wahrnehmen kann und der Arbeitgeber entsprechend planen kann. Indem Sie die oben genannten Schritte befolgen, tragen Sie zu einem reibungslosen Ablauf bei und vermeiden mögliche Missverständnisse.
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