Ratgeber

Achtung im Straßenverkehr – Warnung vor Wildunfällen

Foto: LPI Gotha

LPI Gotha (ots)

Der Herbst steht bevor, es wird früher dunkel und morgens dauert es auch länger, bis es hell wird. Im gesamten Jahr kommt es regelmäßig zu Wildunfällen. Doch insbesondere im Herbst ist die Gefahr besonders hoch, da es vermehrt zu Wildwechsel kommt und die Sicht aufgrund von Dämmerung und Nebel in den frühen Abend- bzw. frühen Morgenstunden schlechter ist. Gestern Abend kam es auf der L 1026 zwischen Schwabhausen und Wechmar zu einem Wildunfall. Ein 29-jähriger Opel-Fahrer konnte einem Reh nicht mehr rechtzeitig ausweichen. Auch auf der L1017 zwischen Spichra und Deubachshof kam es gestern Abend zu einem Wildunfall zwischen einer 43-jährigen Opel-Fahrerin und einem Reh. Heute Morgen kollidierte eine 45-jährige Audi-Fahrerin zwischen Crawinkel und Arnstadt mit einem Reh. In allen drei Fällen wurden keine Personen verletzt.

Vor diesem Hintergrund rät Ihnen die LPI Gotha:

  • Achten Sie auf Warnhinweise am Straßenrand -Passen Sie die Fahrgeschwindigkeit auf die Sicht- und Lichtverhältnisse an
  • halten sie den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • Ein Tier kommt selten allein! Wenn ein Tier die Straße überquert hat, ist mit weiterem Wildwechsel zu rechnen
  • Fernlicht kann Wildtiere irritieren, so dass sie wie erstarrt auf der Straße stehen bleiben können. Daher lieber Fernlicht ausschalten
  • kontrolliert abbremsen und hupen. Beim Abbremsen auch auf den nachfolgenden Verkehr achten.
  • Ist eine Kollision nicht vermeidbar: Lenkrad festhalten, Spur halten und kontrolliert abbremsen.

Sollte es zum Unfall gekommen sein, ist die Unfallstelle zunächst zu sichern (z.B. Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen). Anschließend sollte die Polizei oder der Jagdausübungsberechtigte informiert werden. Gegen eine Gebühr wird auch eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausgestellt. Für die spätere Schadensregulierung kann es hilfreich sein, die Unfallspuren fotografisch zu dokumentieren. Auf keinen Fall darf ein totes Tier mitgenommen werden. (ah)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell.

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