Mit dem Slogan „Rauchmelder retten leben“ ist vor über 20 Jahren eine bundesweite Kampagne zur Förderung des deutschen Brandschutzes ins Leben gerufen worden. Darauf weist das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst anlässlich des morgigen Rauchmeldertages hin. Mittlerweile sind in allen Bauordnungen der 16 Bundesländer Regelungen zur Ausstattung von Wohnungen mit Heimrauchmeldern verankert. In Thüringen müssen seit 2008 in allen Neu- und Umbauten Rauchmelder installiert werden. Für bestehende Wohnungen endete im Jahr 2018 eine Übergangsfrist, sodass seit über fünf Jahren alle Wohnungen im Freistaat verpflichtend mit Heimrauchmeldern ausgestattet werden müssen.
Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen sowie in Aufenthaltsräumen von Kindern angebracht werden. Ebenso sind Flure, über die Rettungswege aus der Wohnung führen, mit Rauchmeldern zu überwachen. Die Verantwortung für die Ausstattung von Wohnungen oder selbstgenutztem Wohnraum (z. B. auch Einfamilienhäuser) mit Rauchmeldern liegt beim Eigentümer. Die regelmäßige Funktionsprüfung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist vom Eigentümer durchzuführen. Mieter haben die Durchführung von Funktionsüberprüfungen in angemieteten Räumlichkeiten zu dulden und den Eigentümer dadurch in der Erfüllung der Pflichten zu unterstützen.
Da Menschen im Schlaf nicht über ihren Geruchssinn verfügen, würde ein entstehender Brand nicht wahrgenommen werden, die Personen könnten im Schlaf durch den Brandrauch ersticken. Das Gehör funktioniert jedoch auch im Schlaf. Dadurch werden Menschen von dem oftmals sehr lauten Signal eines Rauchmelders geweckt, bevor eine Schädigung durch den Brandrauch eintritt.
Welche Art von Rauchmeldern es in einer Wohnung braucht, hängt von den Nutzer:innen ab. Für gehörlose Menschen wurden zum Beispiel Rauchmelder entwickelt, die ein spezielles Lichtsignal abgeben, wodurch eine vergleichbare Warnwirkung wie beim herkömmlichen Tonsignal erzielt werden kann.
Die Wirkung von Rauchmeldern auf das Einsatzgeschehen der Feuerwehr ist nachweisbar. Die Zahl der Einsätze wegen ausgelöster Heimrauchmelder steigt seit der Einführung der Rauchmelderpflicht. Waren es 2019 im Landkreis Gotha fünf Einsätze, wurde die Feuerwehr 2023 zu insgesamt 41 Einsätzen alarmiert, die auf Grund der Warnung durch Rauchmelder und die entsprechende Wahrnehmung des Signals durch Nachbarn oder Passanten von der Zentralen Leitstelle in Gotha disponiert worden sind. Zwar handelt es sich in einzelnen Fällen auch um Fehlalarme, die zum Beispiel durch angebranntes Essen ausgelöst werden. Es kommt jedoch auch vor, dass durch den Rauchmelder eine reale Gefahr für die Wohnungsinhaber:innen abgewendet werden konnte, weil diese die Wohnung rechtzeitig verlassen oder Löschmaßnahmen selbstständig durchführen konnten, bevor sich ein größeres Brandereignis entwickelt hatte.
Für Ihre Fragen zur Ausstattung von Wohnungen mit Heimrauchmeldern steht Ihnen das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst unter der E-Mail-Adresse bkrd@kreis-gth.de zur Verfügung.