LPI GothaNachrichten

22-Jähriger in Waltershausen erneut alkoholisiert und unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt

Bildnachweis: iStock.com/ AndreyPopov

Waltershausen (Landkreis Gotha) (ots)

Gestern Nachmittag wurde ein 22-Jähriger mit seinem Audi in Wakltershausen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer mutmaßlich unter Einfluss alkoholischer Getränke sowie berauschender Mittel fuhr. Ein Atemalkoholtest ergab rund 1,4 Promille, ein Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis. Zu Beweiszwecken wurde eine Blutentnahme in einem Krankenhaus durchgeführt. In Rahmen der weiteren Prüfung wurde bekannt, dass der Fahrer bereits in der Nacht auf den 31.08.2024 im Bereich Waltershausen wegen eines Verkehrsdeliktes polizeilich auffiel. Auch bei dieser Fahrt stand er mutmaßlich unter Einfluss von Alkohol. Ein Atemalkoholtest ergab seinerzeit rund 2,3 Promille. Die Beamten der Autobahnpolizei untersagten ihm daher das Führen von Kraftfahrzeugen. Gegen den 22 Jahre alten Mann wurden nun weitere Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. (mla)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.