Sozialministerin Werner: „Wichtige Hilfe für betroffene Landwirtschaftsbetriebe“
In Thüringen sind Anfang August 2024 erste Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Mit heutigem Stand (23. August 2024) wurde in Thüringen bei sieben Schafen und vier Rindern das Blauzungenvirus nachgewiesen. Bislang sind die Landkreise Eichsfeldkreis (6), Wartburgkreis (4) und Nordhausen (1) betroffen.
Die Blauzungenkrankheit, speziell der Serotyp BTV-3, hat sich seit Oktober 2023 in den Niederlanden, Belgien und auch in Deutschland von Nordwesten kommend in Richtung Thüringen ausgebreitet. Derzeit verfügt kein Bundesland mehr über den Status „seuchenfrei“ hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit.
Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit, die insbesondere für Schafe und Rinder gefährlich ist. Der krankheitsauslösende Erreger ist das Blauzungenvirus (engl. „Bluetongue virus“, kurz BTV). Das Virus wird durch Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen und tritt daher besonders saisongebunden vom späten Frühling bis in den Herbst auf. Auch Ziegen und Wildwiederkäuer sind für die Blauzungenkrankheit empfänglich. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Impfungen gegen das Blauzungenvirus können die klinischen Symptome bei betroffenen Tieren, wie zum Beispiel Fieber, Lippen- und Zungenödeme, deutlich reduzieren. Bislang stehen drei Impfstoffe zur Verfügung. Da diese noch nicht über eine Zulassung verfügen, die Erkrankung jedoch mit ausgeprägt schweren Krankheitssymptomen einhergehen kann, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Anwendung am 6. Juni 2024 eine Eilverordnung erlassen, um die Anwendung der Impfstoffe zu ermöglichen.
Zur Umsetzung der Eilverordnung wurde durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz umgehend eine Allgemeinverfügung erlassen. So konnte schnell mit der präventiven Impfung bei Rindern, Schafen und Ziegen in Thüringen begonnen werden.
Für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit können Tierhalter eine Beihilfe in Höhe von 1,00 Euro je Impfung bei Rindern bzw. 0,60 Euro je Impfung bei Schafen und Ziegen bei der Thüringer Tierseuchenkasse beantragen. Diese Impfkostenunterstützung wird zu gleichen Teilen vom Freistaat Thüringen und der Thüringer Tierseuchenkasse getragen. Wichtige Informationen zur Gewährung der Beihilfe erhalten Sie bei der Thüringer Tierseuchenkasse.
Dazu die Thüringer Sozialministerin Heike Werner: „Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist freiwillig. Da sie den einzigen Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf bietet, unterstützt das Land Thüringen und die Thüringer Tierseuchenkasse betroffene Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter. Damit ist Thüringen eines der Länder, die sich neben der Tierseuchenkasse unterstützend an der Impfung gegen das Blauzungenvirus beteiligen. Thüringen hat diese Regelung sehr frühzeitig auf den Weg gebracht. Damit kommen wir unserer staatlichen Aufgabe zur Tierseuchenbekämpfung bestmöglich nach. Durch die Unterstützung von Thüringer Nutzviehhalterinnen und -haltern stärken wir außerdem unsere regionalen landwirtschaftlichen Strukturen.“
Die betroffenen Tierhalter können sich umfassend zur Blauzungenkrankheit und den Impfungen gegen das Blauzungenvirus auf der Homepage des Ministeriums (https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/blauzungenkrankheit#c3442) und der Thüringer Tierseuchenkasse informieren. Zusätzlich steht der Schaf- und Ziegengesundheitsdienst der Thüringer Tierseuchenkasse den Schaf- und Ziegenhaltern zur Verfügung, ebenso wie der Rindergesundheitsdienst für Rinderhaltende Betriebe.