Freitag, November 22, 2024
Landkreis GothaNachrichten

Ältere Menschen vor Einsamkeit schützen: Landesprogramm AGATHE startet im Landkreis

Sozialministerin Heike Werner überreichte im Beisein von Landrat Onno Eckert, Sozialdezernent Thomas Fröhlich und den Vertreterinnen der beiden Agathe-Träger im Landkreis, dem Diakoniewerk Gotha und dem Krügerverein, den symbolischen Förderscheck an die AGATHE-Koordinatorin des Landratsamtes, Nicole Gruhl. Foto: Landratsamt Gotha

Fast 39.900 Menschen, die im Landkreis Gotha leben, sind 63 Jahre alt oder älter. Gut ein Drittel von ihnen lebt allein*. Für einige beschränkt sich der Kontakt zu anderen auf kurze Gespräche – zum Beispiel beim Arzt oder Einkaufen. Um älteren Menschen mehr Teilhabe zu ermöglichen, ist im Landkreis Gotha das Landesprogramm „AGATHE – Älter werden in der Gemeinschaft“ gestartet. In der Krügervilla in Neudietendorf hat die Thüringer Sozialministerin Heike Werner heute den symbolischen Förderscheck in Höhe von 166.769 Euro an Landrat Onno Eckert übergeben.

„Für Seniorinnen und Senioren gibt es bereits viele Angebote im Landkreis – sei es im ländlichen Raum als auch in unseren Städten. Wichtig ist, dass die älteren Generationen diese auch kennen“, sagt Landrat Onno Eckert und ergänzt: „Aus der Einsamkeit herauszukommen, kann Seniorinnen und Senioren Überwindung kosten. Umso wichtiger sind die AGATHE-Fachkräfte, die mit ihnen auf Augenhöhe sprechen und sich ihrer Belange annehmen.“

Ziel des Programmes ist es, Seniorinnen und Senioren zu erreichen, die einsam werden könnten oder es schon sind. Sie sollen so lange wie möglich selbständig in ihren eigenen vier Wänden leben und als Teil der Gemeinschaft in Würde altern können. Um das zu erreichen, werden im Landkreis sechs AGATHE-Fachkräfte etabliert. Sie besuchen ältere Menschen zuhause und beraten sie. Dabei geht es zum einen um die häusliche und gesundheitliche Situation und zum anderen um die Weitervermittlung an wohnortnahe und gut erreichbare Teilhabeangebote wie zum Beispiel Seniorentreffen, Veranstaltungen, Bewegungsangebote oder Kurse, durch die Hobbys und Kontakte entstehen können.

Zwei Träger füllen das Programm im Landkreis mit Leben

Im Landkreis wird das Programm von zwei Trägern umgesetzt: dem Verein Prof. Herman A. Krüger e. V. (Krügerverein) und dem Diakoniewerk Gotha. „AGATHE ist ein Erfolgsprojekt“, sagt Sozialministerin Heike Werner und ergänzt: „Ich freue mich sehr, dass der Landkreis Gotha nun auch dabei ist. Mit dem Diakoniewerk Gotha und dem Krügerverein sind zwei sehr erfahrene Partner in der Sozialbetreuung mit im Boot. Beide sind bereits im Rahmen des Landesprogramms ‚Solidarisches Zusammenleben der Generationen‘ aktiv und vor Ort sehr gut vernetzt. Das ist wichtig, um zügig den Kontakt zu den älteren Menschen in der Region aufzunehmen.“

Für den Norden und Osten des Landkreises – vom Nessetal bis zur Landgemeinde Drei Gleichen – werden zwei AGATHE-Beraterinnen des Krügervereins im Einsatz sein. Im Süden und Westen – von der Gemeinde Hörsel bis nach Ohrdruf – sind es zwei Beraterinnen des Diakoniewerkes. In und um Gotha sind zwei Fachkräfte beider Träger unterwegs.

Das Landesprogramm AGATHE gibt es bereits seit 2021. Es wird mittlerweile in 14 Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgreich umgesetzt. Weitere Informationen finden Interessierte unter  www.agathe-thueringen.de und www.landkreis-gotha.de/service/familie-und-gesellschaft/integrierte-sozialplanung.

*Stand 2022 waren laut Landesamt für Statistik 39.884 Einwohner:innen des Landkreises Gotha 63 Jahre alt oder älter. Sie machten 29,5 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Die allein lebenden Personen werden anhand einer Berechnungsformal des Thüringer Finanzministeriums ermittelt.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.