Freitag, November 22, 2024
LPD-EFNachrichten

Bombendrohungen an Thüringer Schulen

Bildnachweis: iStock.com/ Cineberg

Erfurt (ots)

Einen turbulenten Start in das neue Schuljahr hatten am heutigen Tag gleich mehrere Gymnasien und Gemeinschaftsschulen im Freistaat Thüringen. Am frühen Morgen waren in insgesamt 12 Schulen wortgleiche Bombendrohungen von verschiedenen Absendern per E-Mail eingegangen. Betroffen waren hiervon fünf Schulen in Erfurt sowie jeweils eine Bildungseinrichtung in Eisenach, Friedrichroda, Stadtilm, Ilmenau, Weimar, Schmölln und Bad Lobenstein. Alle Schulen wurden geräumt und von der Polizei abgesucht. In keiner der Einrichtungen wurden gefährliche oder verdächtige Gegenstände aufgefunden. Unterricht fand an den betroffenen Schulen heute größtenteils nicht mehr statt. Nur vereinzelt wurde der Schulbetrieb wiederaufgenommen. Hinweise zu den Verfassern der E-Mails liegen gegenwärtig nicht vor. Die weiteren Ermittlungen wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten werden durch die Kriminalpolizei Jena im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft Gera geführt. (JN)

Original-Content von: Landespolizeidirektion Thüringen, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.