Mittwoch, Januar 15, 2025

Thüringen mit starkem Übernachtungszuwachs im Mai

Bild von Peter Weideman auf Pixabay

Der Freistaat liegt in der prozentualen Steigerung der Übernachtungen zum Vorjahresmonat Mai auf dem dritten Platz im Bundesländervergleich (+ 6,9 %) und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt (4,1 %).

Thüringen gesamt

Der Monatsvergleich der Übernachtungszahlen zeigt, dass Thüringen mit 1.055.927 Übernachtungen im Mai 2024 deutlich über dem Wert von 2023 (996.406 Übernachtungen) liegt. Zudem hat der Freistaat die Mai-Übernachtungen von 2019 um 91.000 Übernachtungen (+9,5 %) übertroffen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt weiterhin stabil bei 2,5 Tagen.

Über die ersten fünf Monate des Jahres hinweg hat der Freistaat mit insgesamt 3.682.765 Übernachtungen ebenfalls das Niveau von 2023 (+92.656 Übernachtungen) und 2019 (+49.500 Übernachtungen entspricht +1,4 %) überschritten. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Januar bis Mai lag bei 2,6 Tagen. 

In den Thüringer Reisegebieten

Erfurt, die Welterberegion Wartburg Hainich, das Altenburger Land und das Eichsfeld verzeichneten mit +10 % innerhalb Thüringens bei den Übernachtungen im Mai den stärksten Anstieg im Vergleich zu 2023. Im Überblick der Reisegebiete 2019 zu 2024 konnten der Thüringer Wald, Erfurt, das Saaleland, die Region Südharz-Kyffhäuser, die Thüringer Rhön und auch das Eichsfeld das Niveau von Mai 2019 übertreffen. Erfurt verzeichnete mit +19 % im Vergleich zu 2019 den größten Anstieg. Für das Weimarer Land, die Welterberegion Wartburg Hainich und das Altenburger Land liegen aufgrund der Anpassung der Reisegebiete keine Vergleichszahlen für 2019 vor. Im Thüringer Vogtland konnte der größte Anstieg der Aufenthaltsdauer von 1,8 Tage im Mai 2023 auf durchschnittlich 2,1 Tage im Mai 2024 festgestellt werden. Am längsten verweilen die Gäste mit 3,6 Tagen im Mai in der Thüringer Rhön. 

In den Monat Mai fielen Feiertage wie der Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und Pfingsten.

Im Vergleich der Zeiträume Januar bis Mai 2023 zu 2024 verzeichnet Weimar erneut den stärksten Anstieg der Übernachtungen (+10,4 %). Über diese fünf Monate hinweg wurden die Übernachtungszahlen von 2019 durch Erfurt (+19.1 %), das Saaleland (+7,8 %), die Region Südharz-Kyffhäuser (+3,7 %), die Thüringer Rhön (+4,1 %) und das Eichsfeld (+9,3 %) übertroffen. Erfurt verzeichnete auch in dieser Periode den größten Anstieg der Übernachtungszahlen. Einen Anstieg der Aufenthaltsdauer im Zeitraum Januar bis Mai 2023 zu 2024 verzeichneten die Region Südharz-Kyffhäuser und das Thüringer Vogtland. 

Seit Anfang 2023 sind auch Übernachtungen auf Campingplätzen in den Gesamtübernachtungs­zahlen enthalten. Folglich ist zu berücksichtigen, dass die Daten von 2023 und 2024 inklusive Camping und die Daten von 2019 ohne Camping aufgeführt sind. Die Preissensibilität der Gäste führt zu Schwankungen innerhalb der unterschiedlichen Betriebstypen. Die Daten der Betriebstypen für Mai liegen zum Zeitpunkt der Versendung noch nicht vor.

Deutschlandweit

Bei Betrachtung aller Bundesländer waren die Übernachtungszahlen im Mai 2024 um 4,1 % höher als im Vergleichsmonat des Jahres 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, verbuchten die Beherbergungs­betriebe (mind. zehn Schlafgelegenheiten) im Mai in ganz Deutschland 48,9 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Dies ist laut Destatis der höchste Mai-Wert für Deutschland, der je erfasst wurde.

Weitere Informationen

Eine Übersicht der Veröffentlichung des Thüringer Landesamtes für Statistik und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zum Thüringen Tourismus ist zu finden unter: https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/wissen/marktforschung/statistik

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.