Freitag, November 29, 2024

Bundespolizei stellt verbotenen Gegenstand am Flughafen Erfurt-Weimar sicher

Foto: Bundespolizeiinspektion Erfurt

Erfurt, Flughafen Erfurt-Weimar (ots)

Am späten Donnerstagnachmittag wurde am Flughafen Erfurt-Weimar eine 22-jährige Koreanerin an der Luftsicherheitskontrolle für einen Flug nach Antalya vorstellig. Im Rahmen der luftsicherheitsmäßigen Kontrolle des Handgepäcks wurde ein verdächtiger Gegenstand festgestellt. Bei der manuellen Überprüfung kam ein Reizstoffsprühgerät zum Vorschein, das zudem kein Zulassungs- und Prüfzeichen aufgewiesen hat.

Die Frau wurde durch die Bundespolizei zum Sachverhalt und dem Grund für das verbotswidrige Mitführen des Sprühgerätes befragt. Die Bundespolizei hat den Gegenstand sichergestellt. Gegen die Reisende wurde ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eröffnet.

Da nach Abschluss der Prüfung keine weiteren Gefahren für die Luftsicherheit ausgingen, konnte die Frau ihre Ausreise nach Antalya antreten.

Die Bundespolizei stellt im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen immer wieder Waffen, waffenähnliche und gefährliche Gegenstände fest. Diese haben im mitgeführten Gepäck nichts zu suchen. Demnach sind insbesondere folgende Gegenstände für Fluggäste und deren Handgepäck verboten: a) Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind, b) Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, c) spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, d) Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können, e) stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können und f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden.

Sollten Reisende Fragen zu expliziten Gegenständen haben, ist es ratsam, das Beförderungsunternehmen oder die Bundespolizei vor Reiseantritt zu kontaktieren.

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