API-THNachrichten

Lkw-Brand auf der A9 bei Schleiz – Sachschaden von 50.000 Euro

Foto: Thüringer Polizei/ Autobahnpolizeiinspektion

A9 Höhe Schleiz (ots)

Gestern Nachmittag erreichten die Autobahnpolizei mehrere Meldungen über einen brennenden Lkw auf der A9, zwischen den Anschlussstellen Schleiz und Bad Lobenstein. Mit dem Eintreffen der Beamten vor Ort bestätigte sich der Sachverhalt. Auf dem Standstreifen stand die Zugmaschine einer Sattelzugkombination in Vollbrand. Der 71-jährige Fahrer konnte sich eigenständig aus seinem Fahrzeug befreien und blieb unverletzt.

Nach ersten Erkenntnissen fing die Zugmaschine aufgrund eines Motorschadens Feuer. Der Fahrer bemerkte dies rechtzeitig, sodass er sich noch in Sicherheit bringen konnte. Des Weiteren griff das Feuer in Teilen auf den Auflieger über, welcher mit Sand beladen war.

Die entstandene Sachschadenshöhe wird auf ca. 50.000 Euro geschätzt. Nach einer zweistündigen Vollsperrung der Richtungsfahrbahn München konnte der linke Fahrstreifen gegen 18:30 Uhr wieder geöffnet werden.

Die Bergungsmaßnahmen dauerten bis in die späten Abendstunden an. Ein Problem stellte dabei das Abkoppeln der Zugmaschine vom Auflieger dar. Grund dafür war die enorme Brandeinwirkung. Kurz vor Mitternacht konnten alle Fahrstreifen wieder freigegeben werden.

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.