Sonntag, November 24, 2024
NachrichtenRatgeber

„Die soziale Selbstverwaltung zeigt, wie Zusammenarbeit über ideologische Grenzen funktioniert.“

Verwaltungsräte der AOK PLUS erinnern an Abschaffung per Gesetz im Jahr 1934

Am 5. Juli 1934 verabschiedete der Reichstag das „Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung“. Damit war die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung für viele Jahre beseitigt. An die Ereignisse vor 90 Jahren erinnern Sven Nobereit und Daniela Kolbe, die Vorsitzenden des Verwaltungsrates der AOK PLUS.

„In der Selbstverwaltung der Sozialversicherung bestimmen Versicherte und Arbeitgeber heute mit, wofür ihre Beiträge verwendet werden. Sie ist ein wichtiges Gut der Demokratie und zeigt, wie Zusammenarbeit über ideologische Grenzen hinweg funktioniert. Alle politischen Kräfte, welche die Rechte der sozialen Selbstverwaltung einschränken wollen, sollten sich dessen bewusst sein“, sagt Sven Nobereit, Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK PLUS für die Arbeitgeberseite.

Sven Nobereit steht zusammen mit Daniela Kolbe, der Vorsitzenden des Verwaltungsrats für die Versichertenseite, dem 30-köpfigen Aufsichtsgremium der AOK PLUS vor. Von den ehrenamtlichen Verwaltungsräten sind 15 Vertreter der Versicherten und 15 Repräsentanten der Arbeitgeber. Der Verwaltungsrat vertritt deren Interessen, trifft strategische Entscheidungen für die Weiterentwicklung der Gesundheitskasse, unter anderem auch über den jährlichen Haushalt und den Beitragssatz der AOK PLUS. Der Verwaltungsrat konstituiert sich alle sechs Jahre, zuletzt im August 2023.

„Als Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind wir uns nicht immer über den richtigen Weg einig, wenn es um die Themen Arbeit oder Sozialpolitik geht. Aber wir ringen immer um die beste Lösung. Auch als Verwaltungsräte ist es unser gemeinsames Ziel, dass die AOK PLUS für alle in jeder Lebensphase und -lage mit dem passenden Angebot unterstützen kann. Denn schließlich vertrauen 3,5 Millionen Menschen in Thüringen und Sachsen in Gesundheitsfragen auf die AOK PLUS, und“, sagt Daniela Kolbe.

Mit dem „Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung“ war am 5. Juli 1934 die soziale Selbstverwaltung beseitigt worden. Bereits zuvor waren infolge des „Gesetzes über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversicherung“ vom Mai 1933 große Teile der gewählten Versichertenvertreter aus den Selbstverwaltungsgremien ausgeschlossen und durch Nationalsozialisten ersetzt worden. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die soziale Selbstverwaltung der damaligen Bundesrepublik wieder eingeführt, und nach dem Ende der DDR auch im Osten Deutschlands.

AOK PLUS – die Gesundheitskasse
Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 184.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um rund 40.000 Vertragspartner. Das Haushaltsvolumen 2024 für die AOK PLUS beträgt insgesamt 20,33 Milliarden EUR.

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