Am heutigen Montag (24. Juni) hat Landrat Onno Eckert an Vertreter:innen verschiedener Vereine und Verbände Zuwendungs-bescheide über Mittel zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege übergeben.
Der Landkreis Gotha gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe auf der Grundlage des § 5 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) finanzielle Zuwendungen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege. Zuwendungsempfänger sind insbesondere Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie gemeinnützige Träger, die ihren Sitz im Landkreis Gotha haben und Aufgaben im sozialen Bereich erfüllen, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen.
Die Vergabe der Mittel der freien Wohlfahrtspflege erfolgt entsprechend der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Landkreises Gotha zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege und basiert auf einem Kreistagsbeschluss.
Im Haushaltsplan 2024 wurden 30.000 Euro zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege eingestellt. Diese Mittel wurden auch vollumfänglich vergeben. Für das Jahr 2024 lagen dem Sozialamt insgesamt 13 Anträge auf Mittel zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Gotha vor, von denen letztlich elf bewilligt werden konnten.
Dabei konnten die Zuwendungen gegenüber dem Jahr 2023 für insgesamt sieben Fördermaßnahmen erhöht werden. Höhere Zuwendungen erhielten der Verein Prof. Herman A. Krüger e.V. für das Frauen- und Familienzentrum, der Verband der Behinderten e.V. für Veranstaltungsorganisation, der Kirchenkreis Waltershausen-Ohrdruf für die Lebensmittelausgabe im Diakonischen Zentrum, das Pfarramt Ohrdruf für den Kirchenladen „MannaManna“, das Diakoniewerk Gotha gGmbH für den Jugendmigrationsdienst, das Diakoniewerk Gotha für die Begegnungsstätte LIORA sowie die Caritas Gotha für die allgemeine Sozialberatung.