Thüringen bringt Antrag zum Rentenpaket II in morgige Ausschusssitzung des Bundesrats ein.
Anlässlich des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die Gesetzliche Rentenversicherung bringt die Thüringer Landesregierung einen Entschließungsantrag in die morgige Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrates am 20. Juni 2024 ein. Ziel des Antrags ist es, eine gemeinsame Positionierung des Bundesrats bezüglich des Gesetzentwurfs zu erzielen.
Dazu erklärt die Thüringer Sozialministerin Heike Werner: „Die gesetzliche Rente stellt weiterhin für die meisten Menschen in Deutschland die bedeutendste Einkommensquelle im Ruhestand dar. In besonderem Maße gilt das für die ostdeutschen Länder, da das System der privaten Altersvorsorge und der Betriebsrenten hier geringer ausgeprägt ist. Grundsätzlich begrüßen wir daher Initiativen der Bundesregierung, die gesetzliche Rentenversicherung auch für künftige Generationen zu sichern. An dem nunmehr vorliegenden Gesetzesentwurf gibt es aber deutliche Kritikpunkte.“
Dazu gehört, dass die geplante Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 Prozent nicht auskömmlich ist, um den erarbeiteten Lebensstandard im Alter zu sichern. Das gilt besonders für den Osten, weil die Löhne hier nach wie vor oft niedriger sind als im Westen. Anzustreben wäre gemäß des Antrags ein Rentenniveau von mindestens 53 Prozent. Darüber hinaus ist der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung über das sogenannte „Generationenkapital“ mit unkalkulierbaren Risiken behaftet.
Statt der Einführung einer schuldenbasierten Kapitaldeckung sollten aus Sicht der Thüringer Landesregierung die Arbeitgebenden stärker mit einbezogen werden und darüber hinaus alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit einzahlen, auch Beamte, Politikerinnen, Politiker und Selbstständige. Nur so wären die Belastungen gerechter zu verteilen und die finanziellen Spielräume der gesetzlichen Rentenversicherung nachhaltig zu verbessern.
„Sicherheit im Alter ist ein Ausdruck von Leistungsgerechtigkeit und ein Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilität. Deshalb darf die gesetzliche Rente nicht über Kapitalmärkte ‚gesichert‘ werden – dann ist sie unsicher. Nur, wenn alle mit einzahlen, erreichen wir eine solidarische Erwerbstätigenversicherung für alle, die den Lebensstandard sichert und vor Armut schützt. Das ist auch für die Thüringerinnen und Thüringer ein wichtiges Zukunftsthema!“
Des Weiteren kritisiert die Thüringer Landesregierung in ihrem Antrag, dass es die Bundesregierung mit dem jetzt beschlossenen Rentenpaket II erneut versäumt hat, ein umfassendes Reformpaket auf den Weg zu bringen.
„Es wird wiederholt an einzelnen Stellen herumgeschraubt und im schlimmsten Fall – bei Nichterreichen der erwarteten Kapitalerträge – stehen die Renten dieser und kommender Generationen auf dem Spiel. Die großen systemischen Probleme werden damit nicht behoben, sondern weiter nur verschoben“, so Werner abschließend.