Freitag, November 22, 2024
NachrichtenWirtschaft

Höhere Löhne für Maler und Lackierer im Landkreis Gotha: Mindestlohn auf 15 Euro gestiegen

Foto: IG BAU | Nils Hillebrand

Lohn-Plus gilt für alle 43 Malerbetriebe im Kreis Gotha

210 Maler und Lackierer im Kreis Gotha bekommen mehr Geld

Maler haben mehr im Portemonnaie: Die rund 210 Maler und Lackierer im Landkreis Gotha bekommen mehr Geld. Sowohl beim Mindest- als auch beim Tariflohn hat es ein Plus gegeben. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen. „Der neue Mindestlohn regelt, dass kein Maler und kein Lackierer weniger als 15 Euro pro Stunde verdienen darf. Wer als Quereinsteiger arbeitet, muss mindestens 13 Euro bekommen. Daran müssen sich alle 43 Malerbetriebe im Landkreis Gotha halten“, sagt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Erfurt, Ralf Eckardt.

Das sei allerdings nur die „absolute Lohnuntergrenze“. Die IG BAU habe auch einen höheren Tariflohn für die Maler und Lackierer durchgesetzt. Der liege jetzt bei 18,44 Euro pro Stunde, so Ralf Eckardt. Erfahrene Gesellen verdienen damit nach Angaben der IG BAU Erfurt gut 3.190 Euro im Monat. Die Gewerkschaft rät allen Beschäftigten, ihren Lohnzettel zu prüfen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.