Freitag, November 22, 2024
NachrichtenPolitikStadt Gotha

Neue Stadtratsfraktion für FWG/Piraten/Grüne

vlnr: Enrico Stiller, Gerrit Jeron, Juliane Pürstinger, Felix Kalbe Foto: Bernd Seydel

Freie Wähler/Piraten stellen neue Fraktion vor 

Die Kooperation mit Felix Kalbe von den Grünen wurde beschlossen 

Die Freien Wähler/Piraten haben im neugewählten Gothaer Stadtrat drei Sitze und damit den Fraktionsstatus erreicht. In einer gemeinsamen Sitzung am vergangenen Donnerstag entschied man sich, Felix Kalbe (Bündnis 90/Die Grünen) in die Fraktion aufzunehmen. Er hatte als einziger der Grünenliste den Sprung in den Stadtrat geschafft. 

Die neue und alte Fraktionsvorsitzende Juliane Pürstinger begrüßt das Votum aus einer gemeinsamen Sitzung der FWG- und Piraten-Vorstände. „Wir haben in den vergangenen fünf Jahren im Stadtrat immer wieder gut mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammengearbeitet. Zwischen den Freien Wählern/Piraten und den Grünen gibt es auf kommunalpolitischer Ebene eine ganze Reihe von inhaltlichen Schnittmengen.“ Dazu zählt Pürstinger besonders die Themen Nachhaltigkeit und das Radwegekonzept. 

Die neue Fraktion besteht nun aus Juliane Pürstinger (Freie Wähler), Enrico Stiller und Gerrit Jeron (Piraten) und Felix Kalbe, Bündnis 90/Die Grünen. Welche Ausschüsse und Gremien man besetzt und wer als sachkundiger Bürger aufgestellt wird, wird mit der Konstituierung des neuen Stadtrats festgelegt. Der Name für die neue Fraktion: FWG/Piraten/Grüne. 

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.