Freitag, November 22, 2024
LPI GothaNachrichten

Unfall in Tambach-Dietharz: BMW-Fahrer flüchtet, zwei Schwerverletzte

Bildnachweis: iStock.com/ huettenhoelscher

Tambach-Dietharz (Landkreis Gotha) (ots)

Heute Nacht, gegen 03.00 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall in der Bahnhofstraße. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer eines BMW fuhr in Richtung Georgenthal, verlor in einer Linkskurve die Kontrolle über den Pkw und verunfallte anschließend auf einem dort befindlichen Grundstück. Die Insassen verließen pflichtwidrig den Unfallort. Zwei von ihnen konnten bekannt gemacht werden. Bei ihnen wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser zeigte bei dem 27-Jährigen einen Wert von rund 2,1 Promille und bei dem 32-Jährigen einen Wert von circa 1,5 Promille. Die beiden Männer waren schwer verletzt und kamen in ein Krankenhaus. Bei dem Verkehrsunfall entstand ein Schaden in geschätzter Höhe von 7.000 Euro. Die Ermittlungen, unter anderem bezüglich der Fahrereigenschaft sowie weitere Insassen, wurden eingeleitet. Zeugen zum Sachverhalt werden gesucht. Hinweise nimmt die Polizei Gotha unter 03621-781124 (Bezugsnummer: 0139636/2024) entgegen. (jd)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.