Thüringer Schulordnung nimmt letzte Hürde. Änderung tritt zum kommenden Schuljahr in Kraft
Der Bildungsausschuss des Thüringer Landtags hat am Freitag, 24. Mai 2024, das Benehmen zur Änderung der Thüringer Schulordnung hergestellt. Die vom Thüringer Bildungsministerium geplante Änderung der Schulordnung hat damit die letzte Hürde genommen und kann wie geplant zum Beginn des kommenden Schuljahres 2024/25 in Kraft treten. Die Änderung der Schulordnung, einer Rechtsverordnung des Bildungsministeriums, war in einem langen Prozess erarbeitet und mit Betroffenen und der Fachöffentlichkeit abgestimmt worden. Ziel ist zum einen die Anpassung schulischer Rahmenbedingungen an ländergemeinsame Standards, zum anderen werden wichtige Weichen für moderne Bildung gestellt, insbesondere durch Einführung des Faches Medienbildung/Informatik.
Bildungsminister Helmut Holter erklärt: „Mit der Änderung der Schulordnung schließen wir einen langen, beispielhaften Prozess ab. Thüringen ist das erste Bundesland, das die KMK-Vereinbarungen zur gymnasialen Oberstufe von 2022 in die Praxis umsetzt. Mit Medienbildung/Informatik schaffen wir ein neues und modernes Unterrichtsangebot, das ebenfalls beispielgebend ist. Es ist außerdem gelungen, bei den Stundentafeln der verschiedenen Schularten einen gut ausgewogenen Kompromiss zwischen vielen verschiedenen Ansprüche herzustellen, ohne die Schülerinnen und Schüler stärker zu belasten. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, sei es durch Stellungnahmen, Kritik, fachlichen Input und Expertise.“
Wesentliche Änderungen (Auswahl):
Sekundarstufe I
· Einführung eines eigenständigen Fachs „Medienbildung und Informatik“ (MBI) als verpflichtendes Fach ab Klassenstufe 5 in allen allgemein bildenden Schulen mit je zwei Unterrichtswochenstunden pro Doppeljahrgangsstufe
· Schaffung des Doppelfaches Physik/Astronomie ab Klasse 7
· einheitliche Gestaltung der Doppeljahrgangsstufe 5 und 6 als Orientierungsstufe über alle Schularten hinweg; so wird unter anderem die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen gestärkt.
· Stärkung des gesellschaftswissenschaftlichen Bereichs in den Bildungsgängen zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses durch feste Stundenzuweisung in den Fächern Geschichte und Sozialkunde
· Erhöhung der Unterrichtswochenstunden in der ersten Fremdsprache um eine Stunde in der Doppeljahrgangsstufe 7/8 in allen Schularten der Sekundarstufe I von derzeit sieben auf acht Unterrichtswochenstunden
· kein verpflichtender Besuch der zweiten Fremdsprache in der Klassenstufe 6 an den Schularten, welche die Bildungsgänge zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses führen, bei gleichzeitiger Erhaltung der Möglichkeit eine zweite Fremdsprache zu belegen
· Einführung einer sogenannten Sprachwerkstatt mit dem Schwerpunkt Sprachbildung in der Klassenstufe 6 an den Schularten, welche die Bildungsgänge zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses führen, wobei auch die zweite Fremdsprache als paralleles Angebot durch die Schulen vorzuhalten ist
· feste Stundenzuweisung im naturwissenschaftlichen Bereich Bereich in den Bildungsgängen zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses
· Stärkung des Wahlpflichtbereichs in den Bildungsgängen zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses durch feste Stundenzuweisung
Sekundarstufe II
· Belegungsverpflichtung von drei Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau aus mindestens zwei Aufgabenfeldern im Umfang von jeweils fünf Unterrichtswochenstunden,
· Unterricht in den Fächern mit grundlegendem Anforderungsniveau in Deutsch, Mathematik, Geschichte, Geographie, Sozialkunde, Wirtschaft und Recht, Informatik, Astronomie, Biologie, Chemie und Physik sowie die aus der Sekundarstufe I fortgeführten Fremdsprachen mit jeweils drei Unterrichtswochenstunden, die neu einsetzende Fremdsprache mit vier Unterrichtswochenstunden und die übrigen Fächer mit jeweils zwei Unterrichtswochenstunden,
· Festlegung der Anzahl der verpflichtend zu belegenden Halbjahreskurse von bisher 44 auf zukünftig 40 Halbjahreskurse,
· Reduktion hinsichtlich der Einbringungsverpflichtung in die Gesamtqualifikation von bisher 40 auf zukünftig 36 Schulhalbjahresergebnisse,
· Möglichkeit der Anrechnung der Seminarfachleistung auf das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld im Prüfungsbereich an den Spezialgymnasien für Sport und Musik und am Gymnasium mit Spezialklassen für Musik
· digitale Übermittlung von Prüfungsunterlagen an die Schulen im Rahmen des Prüfungsverfahrens zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
Ursprüngliche Planungen zu einer Fächervorauswahl in Klasse 10 wurden im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Thüringer Schulordnung fallengelassen.
Die Thüringer Schulen sind bereits seit März 2024 umfassend in mehreren dezentralen Informationsveranstaltungen über die geplanten Änderungen der Thüringer Schulordnung vorinformiert worden. Weitere Informationen werden schnellstmöglich bereitgestellt.