Fast 1.900 Denkmale gibt es allein im Landkreis Gotha. Diese zu erhalten, zu pflegen und instand zu setzen, ist oftmals mit viel Arbeit verbunden. Um herausragende Leistungen im Bereich der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes zu würdigen, wird in diesem Jahr wieder der Denkmalschutzpreis verliehen. Er ist mit einem Preisgeld von 1.500 Euro dotiert – eine freiwillige Leistung des Landkreises.
Noch bis zum 31. Mai 2024 können dafür Vorschläge eingereicht werden. Hierbei kann es sich um verdiente Architekt:innen, engagierte Bürger:innen oder private Denkmaleigentümer:innen handeln, die sich insbesondere durch
– herausragendes Engagement zur Erhaltung von Kulturdenkmalen,
– hervorragende Leistungen hinsichtlich handwerklicher Umsetzung der denkmalpflegerischen Belange und/oder
– der planerischen Leistungen
auszeichnen.
Vorschläge für mögliche Preisträger:innen können unter Angabe von biographischen Daten, Fotografien und einer Begründung von Einzelpersonen, Vereinen, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie den der Denkmalpflege verbundenen berufspolitischen Verbänden eingereicht werden. Sie sind entweder postalisch an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Gotha, Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha oder per E-Mail an bauordnung@kreis-gth.de zu richten.
Bei Fragen rund um den Denkmalschutzpreis stehen die Leiterin des Amtes für Bauordnung und Bauleitplanung, Pia Lenhardt (Tel. 03621 214 122), sowie Vera Platz (Tel. 03621 214 166) und Katrin Kühnemund (Tel. 03621 214 165) von der Unteren Denkmalschutzbehörde gerne zur Verfügung.
Der Denkmalschutzpreis wird alle zwei Jahre verliehen und jeweils im Rahmen des Tages des offenen Denkmals im September vergeben. 2022 waren damit das Ehepaar Vogel von Frommannshausen Schubart mit ihrem Pfarrhaus in Warza und die Wohnungseigentümergemeinschaft des „Wohngut“ Neudietendorf ausgezeichnet worden.