Thüringen startet gut ins Jahr 2024: Übernachtungszahlen im Januar überholen erneut die Vorjahreswerte

Bild von L.L. Bartlett auf Pixabay

Weimar ist Spitzenreiter beim Vorjahresvergleich und übertrifft das Niveau von 2019.

Thüringen gesamt

Der Monatsvergleich der Übernachtungszahlen zeigt, dass Thüringen mit 529.774 Übernachtungen im Januar 2024 rund 29.000 Übernachtungen über dem Wert von 2023 liegt. Zudem hat der Freistaat 96,1 % der Januar-Übernachtungen von 2019 erreicht. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag im Januar bei 2,7 Tagen.

Statistisch erfasst werden Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze und sonstige tourismusrelevante Unterkünfte) mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten beziehungsweise zehn Stellplätzen beim Camping.

In den Thüringer Reisegebieten

Weimar verzeichnet mit 16,3 % innerhalb Thüringens bei den Übernachtungen den größten Anstieg im Vergleich zum Januar 2023. Im Überblick der Reisegebiete konnten Erfurt, Weimar sowie die Reisegebiete Südharz-Kyffhäuser und Eichsfeld das Niveau von Januar 2019 übertreffen. Alle weiteren Thüringer Regionen haben zwischen 75 % und 95 % der Januar-Übernachtungen von 2019 erreicht. Seit Anfang 2023 sind auch Übernachtungen auf Campingplätzen in den Gesamtübernachtungs­zahlen enthalten. In der Welterberegion Wartburg Hainich sowie Südharz-Kyffhäuser stieg die Aufenthaltsdauer im Januar an.

Deutschlandweit

Bei Betrachtung aller Bundesländer waren die Übernachtungszahlen im Januar 2024 um 5,7 % höher als im Vergleichsmonat des Jahres 2023. Im Januar 2024 verbuchten die Beherbergungsbetriebe (mind. zehn Schlafgelegenheiten) in ganz Deutschland 25,3 Millionen Gästeübernachtungen in- und ausländischer Gäste.

Weitere Informationen

Eine Übersicht der Veröffentlichung des Thüringer Landesamtes für Statistik und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zum Thüringen Tourismus ist zu finden unter:

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.