Sonntag, November 24, 2024
NachrichtenStadt Gotha

Unzulässige Wahlwerbung? – OB-Kandidat Robert Luhn sieht sich mit einer Reihe von Falschaussagen konfrontiert

Der ehemalige Geschäftsführer von Moses, Robert Luhn; jetzt OB-Kandidat für Gotha. Foto: Bernd Seydel

Als umtriebiger OB-Kandidat sieht sich Robert Luhn zunehmend mit Falschaussagen konfrontiert. Im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 14. März wurde er als der Kandidat herausgestellt, der sich nicht an die freiwillige Vereinbarung zur Wahlwerbung in Gotha halten würde. Diese Vereinbarung regelt, wann und wo Wahlwerbung im öffentlichen Raum – zum Beispiel Plakate an Laternen – gemacht werden darf. „Ich verstehe die Aufregung nicht“, entgegnet Robert Luhn. „Meine Werbung steht ausschließlich auf privatem Grund. Und der ist nicht Gegenstand der Vereinbarung.“ Auch die Autos, auf denen seine Kandidatur mitgeteilt wird, sind privat. 

Verbreitet werden außerdem Falschmeldungen über sein Ausscheiden als Geschäftsführer beim Kaufhaus Moses. „Ich bin freiwillig gegangen, weil ich bestimmte weitreichende Entscheidungen der Eigentümer nicht mittragen konnte und wollte“, erklärt Robert Luhn. Er sei dem Haus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch den Eigentümern, der Familie Wittenberg, nach wie vor sehr wohlwollend verbunden. Auch freue er sich, dass es doch noch zu einer Einigung zwischen den Moses-Eigentümern und dem Eigentümer der Immobilie in der Erfurter Straße 3-7 gekommen sei. Die Moses Sport- und Kinderwelt zog kürzlich ins Erdgeschoss des Hauses in der Fußgängerzone um. „Das ist für die Gothaer Innenstadt ein Gewinn“, sagt Luhn. An dieser Einigung hätten Dritte keinen Anteil gehabt. 

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