Sonntag, November 24, 2024
LPI Gotha - RegionalNachrichten

Bundesstraße 90: Verkehrsunfall mit einer getöteten und zwei verletzten Personen

Bild von Max auf Pixabay

Bundesstraße 90 neu Stadtilm Richtung Rudolstadt (Ilm-Kreis) (ots)

Am Donnerstag, den 14.03.2024 gegen 14:00 Uhr befuhr der 76-jährige Fahrer eines Pkw Mercedes-Benz gemeinsam mit seiner 72-jährigen Beifahrerin die Bundesstraße 90 neu aus Richtung Stadtilm kommend in Richtung Rudolstadt. Für einen Überholvorgang wechselte der 76-jährige auf die Gegenfahrbahn und kollidierte hier gegen einen entgegenkommenden Mercedes-Sattelzug. Der 76-jährige Pkw-Fahrer wurde hierbei in seinem Fahrzeug eingeklemmt und anschließend mit schwersten Verletzungen in ein Krankenhaus verbracht. Seine 72-jährige Beifahrerin verstarb noch am Unfallort. Auch der Fahrer der Sattelzugmaschine kam zur Untersuchung in ein Krankenhaus. Die an der Sattelzugmaschine und am Pkw Mercedes entstandenen Gesamtschäden wurden mit circa 50000,-EUR angegeben. Der Verkehr wurde umgeleitet. Die Maßnahmen zur Bergung der Sattelzugmaschine dauern an.

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.