Landkreis Gotha (ots)
Am 01. März führte die Polizei Geschwindigkeitskontrollen auf der L3007 zwischen Trügleben und Gotha durch. Die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 70 km/h. 37 Fahrzeugführer wurden mit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt, einer davon passierte den Bereich mit 132 km/h. Auf der B7 in der Ortsdurchfahrt Gamstädt wurden gestern Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Statt der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h durchfuhr ein Fahrzeugführer die Messstelle mit 102 km/h. Sämtliche Geschwindigkeitsverstöße werden gemäß bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog durch die Zentrale Bußgeldstelle geahndet. Die Bescheide werden postalisch zugestellt. (jd)
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