Sonntag, Dezember 22, 2024

Krankenhaustransparenzgesetz: AOK PLUS sieht Beitragszahler erneut belastet

Vorstand kritisiert Regelung zur Finanzierung

Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingebrachte Krankenhaustransparenzgesetz hat den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag passiert. Mit dem Gesetz will Karl Lauterbach den ersten Schritt seiner angekündigten Krankenhausreform gehen und neben mehr Transparenz über die Behandlungsqualität der Kliniken auch den finanziellen Rahmen für den notwendigen Strukturumbau schaffen. Zum Beschluss äußert sich Rainer Striebel, Vorstand der AOK PLUS.

„Es ist gut, dass der Vermittlungssauschuss den gordischen Knoten beim Krankenhaustransparenzgesetz lösen konnte. Die geplante transparente Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser unterstützen wir im Sinne einer bestmöglichen Versorgung unserer Versicherten in Sachsen und Thüringen“, sagt Rainer Striebel.

„Nicht hinnehmbar sind für uns jedoch die damit verbundenen Nebenabreden zur Erhöhung des Landesbasisfallwertes im Jahr 2024. Damit werden die Beitragszahlenden erneut zu Leidtragenden der weiterhin nicht gelösten strukturellen Probleme. Umso wichtiger ist die für uns mit der Einigung verbundene Hoffnung, dass die dringend erforderliche Krankenhausreform nun auch endlich vorankommt und der notwendige Strukturumbau nicht nur mantraartig benannt, sondern durch konkrete Rahmenbedingungen für die Akteure vor Ort gestaltbar wird“, so der Vorstand der AOK PLUS weiter. „Die in den vergangenen Jahren in Sachsen und Thüringen verabschiedeten bzw. in Überarbeitung befindlichen Krankenhausgesetze bilden dabei eine gute Grundlage für Veränderungen. Dank der geleisteten Vorarbeit der Akteure im Gesundheitssystem beider Freistaaten kann die Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft im Sinne der Menschen angegangen werden.“

Um diese Weiterentwicklung zu unterstützen, sieht die Einigung des Vermittlungsausschusses die Einrichtung eines Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro vor. Damit soll eine befürchtete Insolvenzwelle der Krankenhäuser abgewehrt werden, bis eine Reform der Krankenhausfinanzierung angegangen worden ist. Die Mittel dafür sollen aus den Bundesländern und aus dem Gesundheitsfonds kommen. „Der Transformationsfonds ist grundsätzlich richtig, um die Reform zu flankieren. Es ist jedoch völlig unverständlich, dass der Bund seit langer Zeit massiv eine grundlegende Strukturreform in den Ländern einfordert, um sich dann bei der Umsetzung zu Lasten der Beitragszahlenden aus der Verantwortung zu stehlen“, sagt Rainer Striebel.

AOK PLUS – die Gesundheitskasse
Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 184.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um rund 40.000 Vertragspartner.

Das Haushaltsvolumen 2024 für die AOK PLUS beträgt insgesamt 20,33 Milliarden EUR. Davon entfallen auf die Krankenversicherung 15,80 Mrd. EUR, die Pflegeversicherung 3,89 Mrd. EUR und auf den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz 0,65 Mrd. EUR.

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