Dienstag, Januar 14, 2025

Fachkräftesicherung bleibt 2024 Schwerpunktaufgabe

Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

Landeshaushalt sichert arbeitsmarktpolitische Programme

Die Arbeits- und Fachkräftesicherung bleibt auch im Jahr 2024 eine Schwerpunktaufgabe der Thüringer Landesregierung. In Folge des demografischen Wandels ist die Suche nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits jetzt in vielen Branchen zur Herausforderung geworden. Perspektivisch wird sich die Lage weiter verschärfen. Umso wichtiger ist die Stärkung der arbeitsmarktpolitischen Programme mit dem Beschluss des Thüringer Landeshaushalts 2024.

Dazu Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner: „Die Suche nach Fachkräften ist allgegenwärtig. Während früher auf Firmenfahrzeugen meistens Produkte beworben wurden, wird heute fast nur noch um neue Kolleginnen und Kollegen geworben. Wenn Stellen in der Pflege, im Handwerk oder im Nahverkehr unbesetzt bleiben, spüren wir das als gesamte Gesellschaft. Damit wir unseren Wohlstand bewahren können, müssen wir alle Potenziale des Arbeitsmarktes ausschöpfen. Das gilt im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit genauso wie bei der Integration: Wir müssen den Einstieg in Arbeit finanzieren anstatt Arbeitslosigkeit. Diesen Ansatz werden wir auch 2024 weiterverfolgen. Der Haushaltsbeschluss bietet dafür die Grundlage.“

Im Thüringer Landeshaushalt 2024 wird das Landesprogramm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“ mit 6,5 Millionen Euro gefördert. Das Programm ist ein wichtiger Baustein zur Erschließung vorhandener Arbeitsmarktpotenziale. Langzeitarbeitslosigkeit ist für viele Menschen eine schwerwiegende Belastung und noch immer eine drängende Herausforderung. 

Mit dem Programm „Arbeit für Thüringen“ wird die Integration in den Arbeitsmarkt von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung unterstützt. Dafür stehen 2024 6,1 Millionen Euro zur Verfügung. 

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.