Freitag, November 22, 2024
LPD-EF

Erfurter Polizei mit Bodycams unterwegs

Bodycam

Erfurt (ots)

Die Landespolizeiinspektion Erfurt wird ab dem 14.12.2023 Bodycams zur Unterstützung der polizeilichen Lagebewältigung in Erfurt nutzen. Ein Grund dafür sind wiederholte Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit im Bereich des Erfurter Angers. „Eine besinnliche und sichere Weihnachtszeit für die Bürgerinnen und Bürger, gerade auf dem Erfurter Anger, liegen mir am Herzen. Körperkameras, und das zeigen Studien, erhöhen das Sicherheitsgefühl und sie wirken deeskalierend. Darauf kommt es in diesen Tagen an“, betont Innenminister Georg Maier.

Die Kameras stammen aus dem Bestand des Projektes Bodycam und werden im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen wieder in Betrieb genommen. Durch den Einsatz der Bodycams sollen sämtliche vorhandenen präventiven Möglichkeiten zur Deeskalation und Lagebewältigung ausgeschöpft werden. Sowohl aufgrund der Erfahrung der Bediensteten aus den Projektjahren als auch aus wissenschaftlichen Studien lassen sich nachweisbare präventive Effekte durch den Einsatz von Bodycams ableiten. Diese Technik wird als ganzheitliche Ausstattung der Thüringer Polizei forciert und ab dem Jahr 2025 flächendeckend für den Einsatz- und Streifendienst in Thüringen eingesetzt werden.

Original-Content von: Landespolizeidirektion Thüringen, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.