Minister Holter: „Wichtiger Schritt in Zeiten des Lehrermangels“
Thüringen schafft neue Möglichkeiten für befristet beschäftigte Lehrpersonen.
Mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger tritt die überarbeitete Einstellungsrichtlinie für den Thüringer Schuldienst am 28. November 2023 in Kraft. Daraus ergeben sich relevante Änderungen für die Einstellung von Beschäftigten an Thüringer Schulen, insbesondere von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern. Bewerberinnen und Bewerber, die bislang übliche Voraussetzungen für eine unbefristete Beschäftigung nicht erfüllen, sich jedoch in der Zwischenzeit im Schuldienst bewährt haben, können fortan auch für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse in Betracht gezogen werden.
Dazu Bildungsminister Helmut Holter: „Mit der Änderung der Einstellungsrichtlinie machen wir einen weiteren sehr wichtigen Schritt: Bewerberinnen und Bewerber, die sich in unseren Schulen bewährt haben, die unentbehrlich geworden sind und in der Praxis oft bereits viele wichtige Aufgaben in der Schulgemeinschaft übernehmen, können damit unbefristet beschäftigt werden. Das bietet uns in Zeiten des Lehrermangels neue Flexibilität. Denn wir können endlich Kolleginnen und Kollegen langfristig im System halten, die sich um unsere Schülerinnen und Schüler schon heute als befristet Beschäftigte verdient machen und für die der Beruf der Lehrerin oder des Lehrers nicht nur zum Alltag, sondern zur Berufung geworden ist. Wir halten also am Prinzip fest, die Besten einzustellen, die wir am Arbeitsmarkt bekommen können. Dazu können jetzt auch jene gehören, die sich in der Praxis bewährt haben, bisher aber nicht unbefristet eingestellt werden konnten.“
Voraussetzung für die Entfristung nach neuer Richtlinie ist die Eignung und Bewährung des Bewerbers bzw. der Bewerberin im Rahmen einer vorherigen grundsätzlich einjährigen befristeten Beschäftigung sowie das Fehlen einer höher qualifizierten Bewerbung für dieselbe Position. Nachgewiesen wird die Eignung und Bewährung durch Hospitationen der Schulleitung und des Staatlichen Schulamtes. Die Schulleitung und der Schulamtsleiter bestätigen, dass die Lehrkraft über fachliches Wissen und Können verfügt, die Methodik und Didaktik des Unterrichtsfaches beherrscht und mit den Schülerinnen und Schülern altersgerecht umzugehen weiß.
Eine weitere Neuregelung in der Einstellungsrichtlinie betrifft die teilweise bisher notwendigen Einzelfallprüfung bei Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern durch das Ministerium. Sie sind in Zukunft direkt auf Schulamtsebene möglich. Hierbei wird das Ziel verfolgt, kürzere Entscheidungswege bei der Überprüfung der individuellen Abschlüsse und damit der Qualifikation für schulischen Unterricht herbeizuführen.
Hintergrund:
Die Änderungen gehen unter anderem auf einen Vorschlag der Thüringer Regel- und Gemeinschaftsschulleitungen an Minister Holter im Rahmen regionaler Bildungsgespräche zurück. (https://bildung.thueringen.de/fileadmin/schule/zukunft-schule/2022_Bildungsgespraeche-Regel-und-Gemeinschaftsschulen.pdf; vgl. S. 6)
Sie fügen sich ein in eine lange Reihe von Anpassungen der Einstellungsvoraussetzungen, um einen breiteren Zugang zum Thüringer Schuldienst zu ermöglichen und Seiteneinsteigende gut für den Schuldienst nachzuqualifizieren. Thüringen bekämpft seit Antritt der rot-rot-grünen Landesregierung intensiv den Lehrermangel. Mittlerweile sind rund ein Drittel der an den Schulen aktiven Lehrkräfte Lehrerinnen und Lehrer, die unter dieser Landesregierung unbefristet eingestellt worden sind. Die Einstellungszahl im Schuljahr 2022/23 lag bei 1.010 neuen unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen.