In der morgigen Sitzung des Bundesrates steht der Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung auf der Tagesordnung. Dazu erklärt Thüringens Sozialministerin Heike Werner vorab:
„Die Kindergrundsicherung muss kommen! Es ist höchste Zeit, dass wir Kinder und Jugendliche wirklich wirksam vor Armut schützen. Notwendig ist ein eigener Rechtsanspruch auf eine Absicherung, die sich am tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen orientiert. Der Maßstab muss gesellschaftliche Teilhabe sein: Weder ein Kinobesuch noch eine Klassenfahrt dürfen für Sorgenfalten bei Kindern sorgen, weil schon die Kleinsten sich fragen, wie das bezahlt werden soll. Gleichberechtigte Teilhabe ist die Grundlage für Chancengleichheit!“
Die Ministerin wendet sich zugleich deutlich gegen aktuelle Forderungen, Leistungen der Kindergrundsicherung zu sparen:
„Bei Kindern wird nicht gespart! Eine solche Forderung ist nicht nur zutiefst unsozial, sondern nimmt völlig aus dem Blick, dass es um die Zukunft unserer Gesellschaft geht. Wenn wir nicht aktiv gegen Kinderarmut vorgehen, dann werden uns diese Versäumnisse in den nächsten Jahrzehnten umso teurer zu stehen kommen.“
Die Thüringer Landesregierung hat sich mit mehreren Änderungsanträgen um eine Verbesserung des Gesetzentwurfs zur Einführung der Kindergrundsicherung bemüht. So wurde beispielsweise die umgehende Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendlicher gefordert, wie es sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag auch selbst vorgenommen hat. Diese Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums sollte Grundlage einer bedarfsgerechten Ausgestaltung der Kindergrundsicherung sein.
In einem weiteren Antrag hat Thüringen gefordert, die Wirkungen der Leistungen der Kindergrundsicherung regelmäßig und zeitnah zu untersuchen. Insbesondere die Auswirkungen der zwischen Bund und Ländern geteilten Zuständigkeiten für Leistungen der Bildung und Teilhabe sollten im Rahmen der Untersuchungen maßgebliche Berücksichtigung finden.