Freitag, Dezember 27, 2024

Kultur- und Stadtarchiv Gotha wächst

Foto: Stadtverwaltung Gotha

Kultur- und Stadtarchiv Gotha wächst und übernimmt Teile des philatelistischen Nachlasses von Eckehardt Fromm.

Ursula Fromm, die engagierte Philatelistin Gothas, hat an Oberbürgermeister Knut Kreuch eine Vielzahl von Dokumenten aus dem Nachlass ihres Mannes Eckehardt Fromm übergeben. In der Schenkung handelt es sich unter anderem um drei Jahrgänge 1963, 1966 und 1969 der Zeitschrift „Unsere schöne Thüringer Heimat“, „Gotha – ein Heimatbuch“ von Gerhard Sarges aus dem Jahr 1925, um Festschriften „65 Jahre Philatelie in Gotha“ und „75 Jahre Philatelie in Gotha“, ein Heft „ Zur Postgeschichte in Thüringen 1815-1871, ein Heft „100 Jahre Postgebäude Gotha“, ein Heft „Jubiläumsausstellung 75 Jahre Philatelie“, ein Heft III. Bezirks-Briefmarkenausstellung Gotha 1960, ein Buch „Freistaat Gotha“ von Franz Hammer mit Widmung des Autors vom 10.5.1958, ein Buch „Leben in Briefen“ von Kurt Link sowie um ein Gothaer Museumsheft aus dem Jahr 1983, ein Buch „Gothaisches Jahrbuch“ 1931, ein „Adressbuch der Residenzstadt Gotha“ 1908/9, „Heimatblätter“ aus den Jahren 1903, 1904, 1907 und 1912, sowie mehrere Publikationen aus der Stadtgeschichte Gothas.

Der philatelistische Nachlass wurde von Frau Dr. Julia Betz für das Kultur- und Stadtarchiv Gotha übernommen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.