Freitag, Dezember 27, 2024

Unfall auf A71 bei Regen: Opel überschlägt sich – Fahrer leicht verletzt, hoher Sachschaden

Foto: Thüringer Polizei/ Autobahnpolizeiinspektion

Geratal (ots)

Aufgrund unangepasster Geschwindigkeit kam am Freitagabend gegen 19:45 Uhr ein 25-jähriger Deutscher aus der Nähe von Würzburg, bei Regen auf der A71 Richtung Schweinfurt, nach rechts von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Zwischen den Anschlussstellen Ilmenau-West und Gräfenroda kam der Pkw Opel dann neben der Fahrbahn auf dem Dach zum Liegen. Der 25-jährige konnte sich selbstständig aus dem Fahrzeug befreien, wurde allerdings leicht verletzt. Durch den alarmierten Rettungsdienst wurde er in ein nahegelegenes Klinikum verbracht. Bei dem Unfall wurden neben dem Pkw Opel auch die Bankette, eine Notrufsäule sowie die Leitplanke beschädigt.

Es entstand Sachschaden in Höhe von 27.000,-EUR.

Aufgrund auslaufender Betriebsstoffe wurde der Standstreifen sowie die Ausfahrt des Parkplatzes „Thüringer Wald“ kurzzeitig gesperrt. Durch die alarmierte Feuerwehr wurden die Betriebsstoffe gebunden und der Standstreifen sowie die Ausfahrt wieder freigegeben.

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.