Auch in diesem Jahr unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen in Thüringen – die AOK PLUS, die Betriebskrankenkassen, die IKK classic, die Knappschaft, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Ersatzkassen – die 32 ambulanten Hospizdienste im Freistaat, darunter sieben Kinderhospizdienste, mit insgesamt 3.865.455 Euro. Das sind rund 265.000 Euro mehr als im Vorjahr. Durch die Förderung würdigen die Krankenkassen das wichtige und hervorragende ehrenamtliche Engagement der Hospizinitiativen in Thüringen.
Die Fördermittel sind unter anderem für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der vielen ehrenamtlichen Helfer, welche die sterbenden Menschen in ihrer letzten Lebensphase sowie die Familien in diesem Prozess begleiten. Die Ehrenamtlichen werden dabei von qualifizierten Fachkräften auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet und in der Begleitung kontinuierlich unterstützt. Im Freistaat waren letztes Jahr 1.582 qualifizierte ehrenamtliche Personen in der ambulanten Sterbebegleitung tätig. Sie leisteten allein im vergangenen Jahr bei ca. 1.951 sterbenden Menschen Sterbebegleitung, davon vier mit sterbendem Elternteil (Familienmitglieder).
Mit der Förderung können auch Sachkosten wie Miete, Büromaterial oder Fahrkosten beantragt werden.