Samstag, Dezember 21, 2024

Krankenhausreform: Pressestatement von Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner

Bild von Cor Gaasbeek auf Pixabay

Anlässlich des heutigen Bund-Länder-Treffens zur geplanten Krankenhausreform erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner:

„Es besteht kein Zweifel daran, dass wir die Krankenhausreform dringend brauchen. Darauf weise ich seit langem hin. Thüringen hat sich von Anfang an intensiv in den Arbeitsprozess eingebracht. Parallel läuft die Vorbereitung der Thüringer Krankenhausplanung mit allen Beteiligten auf Landesebene. Dazu sind wir auf einem guten Weg. Beide Prozesse können nicht losgelöst voneinander betrachtet werden. Eine tragfähige Krankenhausplanung für Thüringen kann nicht ohne Berücksichtigung zukünftiger Bundesvorgaben erfolgen. Das ist allen Akteuren klar.“

„Die Länder haben gemeinschaftlich den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers bewertet. Die heutigen Gespräche waren offen und konstruktiv. Einigkeit besteht darin, dass es eine Entökonomisierung der Krankenhausfinanzierung braucht. Das bedeutet: Weg vom Anreizsystem der Fallmengen hin zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Qualität. Konsens gab es auch dazu, dass es für bestimmte Bereiche, wie beispielsweise die Pädiatrie oder die Geburtshilfe, Sicherungszuschläge braucht. Diskutiert wird weiterhin die Frage des Übergangszeitraums und der notwendigen Übergangsfinanzierung. Ich wünsche mir außerdem, dass die Besonderheiten Ostdeutschlands stärker berücksichtigt werden, insbesondere bezüglich der Höhe der Vorhaltekosten. Dazu haben sich die ostdeutschen Ministerinnen mit einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesgesundheitsminister gewandt (s. Anlage). Des Weiteren warten wir nach wie vor auf die angekündigte Folgeabschätzung des Bundes, um einen Überblick über die wesentlichen Auswirkungen konkret für Thüringen zu bekommen. Das ist für eine transparente Kommunikation mit allen Beteiligten besonders wichtig. Entsprechende länderspezifische Analysen hat der Bundesgesundheitsminister noch vor der Sommerpause zugesagt.“

„Wichtig ist mir die Botschaft: Eine Bereinigung von Standorten im Sinne von Schließungen wird es in Thüringen nicht geben. Alle hier bestehenden Standorte werden auch weiter gebraucht. Vielmehr geht es im Thüringer Krankenhausplanungsprozess verstärkt um den Ausbau von Kooperationen und Vernetzungen, einhergehend mit flächendeckenden Sicherstellung der Basisversorgung auf der einen Seite und Spezialisierung auf der anderen Seite.“

Dazu als Hintergrund:

In den ostdeutschen Bundesländern hat bereits nach der Wende eine Strukturbereinigung im Bereich der Kliniken stattgefunden, sodass die Strukturen hier bereits „schlanker“ und effizienter aufgestellt sind. In den westdeutschen Bundesländern findet genau diese Strukturbereinigung teilweise jetzt statt, weil sie zwingend erforderlich ist, um die Versorgung und Finanzierung auf tragfähige Beine zu stellen.

Die Abstimmungen zur Krankenhausreform werden als Schwerpunktthema in der 96. Gesundheitsministerkonferenz am 5. und 6. Juli 2023 in Friedrichshafen fortgeführt. Am 10. Juli 2023 ist die finale Verabschiedung der Eckpunkte zwischen Bund, Ländern und Bundestagsfraktionen geplant. Über die Sommerpause soll der entsprechende Gesetzentwurf erarbeitet werden.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.