Erfolgreiche Verkehrskontrollen

LK Gotha (ots)

Im Rahmen mehrerer Verkehrskontrollen im Bereich der Polizei Gotha konnten die Beamten drei Verkehrsteilnehmer kontrollieren, welche auf Grund ihrer Alkoholisierung ihr Fahrzeug nicht mehr sicher im Straßenverkehr führten. So wurde in Waltershausen gegen 20:30 Uhr ein 22-jähriger Volvo-Fahrer angehalten, welcher nicht nur 1,45 Promille hatte, sondern auch keinen Führerschein und keine Zulassung für seinen Pkw mehr vorweisen konnte.

Zwei Stunden später ertappten die Beamten in Hörselgau einen 35-jährigen Kia-Fahrer, welcher es auf einen Atemalkoholwert von 1,1 Promille schaffte und eben so wenig noch fahren dürfte, da man ihm seinen Führerschein bereits entzog.

Ein dritter Pkw-Fahrer gesellte sich wiederum knapp zwei Stunden später dem illustren Kreis hinzu, als er in Waltershausen mit seinem Renault in eine Kontrolle kam. Der 25-Jährige brachte es im Zuge der Atemalkoholkontrolle auf 1,36 Promille. Seinen Führerschein durfte er an Ort und Stelle den Beamten übergeben.

Die drei Alkoholsünder mussten die Beamten zu Blutentnahmen begleiten. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. (ri)

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.