Steuer- und Abgabeninformation

Die Stadtverwaltung möchte hiermit zur Hundesteuer und zur Straßenreinigungsgebühr informieren:

Hundesteuer
Entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Gotha sind Hunde, die älter als drei Monate sind und im Stadtgebiet Gotha gehalten werden, innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Ebenso hat die Um- oder Abmeldung eines Hundes innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Bei der Abmeldung eines Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadtverwaltung Gotha zurück zu geben. Für alle Hundebesitzer gelten die zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheide fort, die Fälligkeiten für die Folgejahre sind auf diesem vermerkt. Insoweit sich Änderungen ergeben haben, wird ein neuer Hundesteuerbescheid erlassen. Die Hundemarken (mit dem Vermerk „gültig ab 2020“) behalten, bis zur Ausgabe einer neuen Marke, weiterhin ihre Gültigkeit.

Straßenreinigungsgebühr
Für alle Grundstücke, für die sich die Bemessungsgrundlage nicht geändert hat, gelten die zuletzt ergangenen Bescheide, und die dort für die Folgejahre festgesetzten Zahlungstermine, bis zum Erhalt eines neuen Bescheides fort.

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