In Thüringen tritt am Freitag, 23. Dezember 2022, eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Damit werden die bestehenden Regelungen bis zum 3. Februar 2023 unverändert fortgeführt.
Das gilt auch für die mindestens fünftägige Absonderungspflicht bei einer Infektion mit dem Coronavirus und die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr.
Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Der Bundesgesundheitsminister und der Präsident des Robert-Koch-Instituts haben in der letzten Gesundheitsministerkonferenz auf die weiterhin bestehende Gefahr eines ansteigenden Infektionsgeschehens und die Belastung des Gesundheitssystems durch vermehrte Fälle von Long-COVID hingewiesen. Jede verhinderte Infektion verhindert auch mögliche längerfristige Folgeerkrankungen. Zudem ist das Gesundheitssystem stark durch weitere Atemwegs- und Erkältungskrankheiten belastet. Jede verhinderte COVID-Infektion schafft also auch an dieser Stelle Entlastung. Solange das Gesundheitssystem durch Coronainfektionen so stark gefordert ist, sind die Voraussetzungen für den Wegfall letzter Basisschutzmaßnahmen wie der Isolationsregelungen oder der Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr nicht gegeben. Es ist bedauerlich, dass sich die Länder in diesem Punkt nicht mehr auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen konnten. Mit jeder Verordnung, die wir verlängern, schauen wir uns die Infektionslage sehr genau an. Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im März, wenn die Aktivitäten im Freien wieder steigen, auch in Thüringen weitere Lockerungen umsetzen können.“
Der ab Freitag geltende Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums zu finden unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung