Sonntag, Dezember 22, 2024

Hinweise zur richtigen Laubentsorgung

Bäume wirken positiv auf das Klima der Stadt. Sie verbessern die Luftqualität, filtern Stäube, schützen vor zu intensiver Sonneneinstrahlung, spenden Schatten, dienen als Wasserspeicher und vieles mehr. Wer hat sich nicht schon einmal im Schatten eines großen Baumes ausgeruht und träumerisch in das dichte Blätterdach geschaut? Die Bindung zwischen Mensch und Baum ist bei den meisten von uns stark verankert, denn Bäume haben eine beruhigende Wirkung auf uns. Das satte kräftige Grün des Frühsommers, aber auch der bunte Farbmix im Herbst haben eine positive Wirkung auf das Gemüt des Menschen. Kurzum, Bäume bereichern unser Leben.

Doch spätestens wenn das bunte Laub in großen Mengen von den Zweigen gefallen ist, stellt sich die Frage, wer die Entsorgung übernimmt.

Das Laub der städtischen Bäume in den Parkanlagen, auf Spiel- und Sportplätzen und auf Grünflächen wird unter hohem Kostenaufwand vom Gartenamt beseitigt. Die Reinigung von Gehwegen hingegen ist laut Straßenreinigungssatzung Aufgabe der anliegenden Eigentümer – und damit auch die Entsorgung von jeglichem Abfall, zu dem auch Herbstlaub gehört. Die Anlieger können das Laub in ihre Biotonnen entsorgen oder in die Wertstoffhöfe, zum Beispiel in der Kindleber Straße oder in der Schlegelstraße, bringen. Da die Abfallentsorgung dem Landkreis obliegt, kann die Stadt Gotha in diesem Fall die Entsorgung nicht übernehmen.

Laubsäcke sind deshalb nicht am Straßenrand oder anderen öffentlichen Plätzen abzustellen, da eine Abholung nicht erfolgen kann. Die bereits abgestellten Säcke sind von den Eigentümern eigenständig einer offiziellen Entsorgung zuzuführen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.