Saisonwechsel bei den Gothaer Gästeführungen

Angepasste Zeiten bei Stadtführungen und Kasemattenführungen.

Die Gothaer Tourist-Information blickt auf erfolgreiche Monate im Frühjahr und Sommer 2022 zurück. Bis Ende September wurden 1200 Führungen durchgeführt, 15.200 Personen nahmen an öffentlichen und privaten Rundgängen teil. Ab dem 1. November 2022 wird das Angebot der öffentlichen Führungen saisonal eingeschränkt. Stadtführungen finden jeweils einmal wöchentlich am Samstag um 11.00 Uhr statt. Der Rundgang durch die Kasematten wird täglich um 13.00 Uhr angeboten.

„Für das vierte Quartal 2022 haben wir bereits über 300 weitere vorgebuchte Gruppen, die wir noch führen werden. Unsere Gästeführer waren die letzten Monate wahninnig aktiv, jederzeit mit vollem Engagement dabei und immer einsatzbereit. Dafür gilt Ihnen ein riesengroßer Dank. Die Nebensaison bieten uns die Möglichkeit, bestehende Führungen mit ihnen gemeinsam inhaltlich auszubauen. In das Jahr 2023 starten wir dann mit einigen zusätzlichen Gästeführern als Verstärkung, die vor kurzem bei uns ihre qualifizierte Ausbildung abgeschlossen haben“, äußert sich Stefan Seelig, Leiter der Gothaer Tourist-Information, zum Saisonwechsel.

Die Führungstickets sind im Vorverkauf im Geschäft „Gotha adelt – Tourist-Information & Shop“ am Hauptmarkt 40 erhältlich. Die Kollegen der Gothaer Tourist-Information sind telefonisch unter 03621 / 510 450 sowie per Mail unter tourist-info@gotha-adelt.de erreichbar. Restkarten sind vor Ort beim Gästeführer erhältlich.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.