Donnerstag, Dezember 26, 2024

Bilay: Übernahme Brauerei-Standort Gotha gutes Zeichen für Belegschaft

Bild von gadost0 auf Pixabay

Dass die Oettinger Brauerei in Gotha von der Paulaner Gruppe in München zum Jahreswechsel übernommen wird, ist ein gutes Zeichen für die Belegschaft und allen, die für den Erhalt des Standortes gekämpft haben“, erklärt der Gothaer Landtagsabgeordneten der LINKEN im Thüringer Landtag, Sascha Bilay.

Die Vereinbarung der Oettinger Brauerei GmbH mit der Paulaner Brauerei GmbH & Co. KGaA siehe vor, dass zum Jahreswechsel der komplette Standort übernommen wird. Damit können auch alle rund 170 Arbeitsplätze erhalten werden. Die Gefahr, dass einzelne Betriebsbereiche herausgenommen und als Filetstücke verwertet werden, ist damit abgewendet. Das letzte Wort habe allerdings das Bundeskartellamt. „Ich freue mich für die Beschäftigten, dass sie weiterhin eine berufliche Perspektive haben und in dieser Hinsicht sorgenfrei das Weihnachtsfest begehen können“, unterstreicht der Parlamentarier.

Bilay war der erste Landespolitiker, der unmittelbar nach Bekanntwerden der Schließungspläne durch Oettinger im Sommer dieses Jahres ein Gespräch mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft NGG organisiert hatte. In den zurückliegenden Wochen hatten mehrere Landtagsabgeordnete der LINKEN die vielfältigen Protestaktionen von Belegschaft und Gewerkschaft direkt unterstützt. „Dass jetzt dieses Ergebnis erreicht werden konnte, war nur im engen Schulterschluss möglich. Es zeigt sich, dass es sich immer lohnen kann, solidarisch für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu kämpfen“, betont abschließend Sascha Bilay.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.