Kultur & FreizeitNachrichten

Indie-Rock mit britischer Note – KUERSCHE macht „Musik an der GOTHAsür“

Konzertauftakt der neuen Veranstaltungsreihe auf dem frisch sanierten Gothaer Hauptmarkt.

Gute-Laune-Musik und mitreißende Publikumsanimation, ernstzunehmende Texte und humorvolle Unterhaltung – das Multitalent KUERSCHE lässt sich in keine vorgefertigte Schublade stecken. Am 21. Juli 2022 ist er von 18.00 bis 20.00 Uhr zu Gast in Gotha und sorgt am Mittelpunkt der GOTHAsür für Musikgenuss vom Feinsten.

KUERSCHE, im Alltag als Andreas Kuerschner bekannt, ist ein Allrounder, erzählt von Alltäglichem und bietet trotzdem neue Einsichten. Sein Gespür für‘s Komponieren ist dabei unerschrocken, locker und zeitlos schön. Begleitet wird er bei diesem Auftritt von Clemens Halter am Schlagzeug.

Für die Veranstaltungen „Musik an der GOTHAsür“ werden keine Eintrittsgelder erhoben. „Gemeinsam mit den ansässigen Gastronomen freuen wir uns auf die lauen Sommerabende auf dem Oberen Hauptmarkt. Zusätzlich stehen unsere GOTHAsür-Liegestühle bereit, um der Musik jeden Donnerstag bis zum 25. August entspannt zu lauschen“, äußert sich Maya Heß, Veranstaltungsmanagerin der KulTourStadt Gotha GmbH, zu der neuen Veranstaltungsreihe.

Weitere Informationen gibt es unter www.veranstaltungen-gotha.de

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.