Thüringen bereitet sich weiter auf möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor

„Saufang“ als effektive Jagdmethode soll intensiviert werden

Angesichts der steigenden Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Thüringen fand Ende Juni im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ein Erfahrungsaustausch zum Einsatz von Schwarzwildfängen statt.

Ein Fachpublikum aus mehr als 50 Teilnehmenden, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Jägerschaft, des Schwarzwildkompetenzzentrums, von ThüringenForst, aber auch der Veterinär- und Jagdbehörden sowie der Fachhochschule Erfurt und des Nationalparks Hainich, folgten Erfahrungsberichten aus dem bereits betroffenen Bundesland Brandenburg und diskutierten über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Thüringen.

Dabei wurden auch bestehende Jagdmethoden für Schwarzwild erörtert und insbesondere die relativ alte Jagdmethode „Saufang“ diskutiert. Hierbei werden Fanganlagen verschiedener Bauart genutzt, in die Wildschweine mittels Fütterung gelockt werden, um die Tiere nach dem Fang möglichst stressarm zu erlegen. Die Methode ermöglicht es, durch den Fang ganzer Rotten die Wildschweinpopulation effektiv zu reduzieren und damit auch die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen. Dies zeigen Erfahrungen, zum Beispiel aus Belgien, der Tschechischen Republik oder auch Brandenburg, wo die Afrikanische Schweinepest bereits erfolgreich ganz oder teilweise getilgt werden konnte.

Zur Seuchenbekämpfung gewinnt der „Saufang“ daher neben anderen Jagdmethoden auch in Thüringen wieder an Stellenwert. Seit 2020 finden im Forstamt Sonneberg Kurse zur Anwendung unter Organisation des Schwarzwildkompetenzzentrums statt. Parallel dazu hat der Freistaat Thüringen inzwischen 40 Saufänge und Zubehör im Wert von knapp 141.000 Euro beschafft. Diese werden geschulten Jägerinnen und Jägern kostenfrei zur Verfügung gestellt, um Erfahrungen in der Praxis zu sammeln.

Dreizehn dieser Fänge sind bereits entliehen und im Einsatz. Interessierte erhalten weitere Informationen auf Anfrage beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz: tierseuchen@tlv.thueringen.de

Zum aktuellen Stand:

Am 2. Juli 2022 wurde das ASP-Virus bei Hausschweinen im Landkreis Emsland in Niedersachsen nachgewiesen. Durch die zuständigen Veterinärbehörden wurde der betroffene Betrieb gesperrt und es erfolgte die Tötung der verbliebenen Tiere. Zudem wurde eine Schutz- und eine Überwachungszone um den Betrieb eingerichtet. Weitere Informationen: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/afrikanische-schweinepest-in-niedersachsen-nachgewiesen-213107.html

Ebenfalls am 2. Juli 2022 wurde das Virus bei einem Hausschweinemastbetrieb im Landkreis Uckermark in Brandenburg bestätigt. Der Bestand wurde durch die zuständigen Behörden gesperrt und die entsprechenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Weitere Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~04-07-2022-asp-schweinemast-in-der-uckermark-betroffen

Zusammen mit einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Betrieb in Baden-Württemberg Ende Mai 2022 sind dies drei Ausbrüche innerhalb kürzester Zeit, die in Hausschweinebeständen in Deutschland festgestellt wurden.

Umso wichtiger sind die intensiven Vorbereitungen auf ein mögliches Auftreten der Tierseuche in Thüringen. Über weitere Maßnahmen hat die Thüringer Sozial- und Gesundheitsministerin Heike Werner erst kürzlich im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz berichtet. Den Mitschnitt finden Sie unter: https://youtu.be/l1sWfPWEJHs

Insgesamt wurden inzwischen Haushaltsmittel von 1,2 Millionen Euro in vorbereitende Maßnahmen wie die Anschaffung von Schutzzäunen und zwei Kadaversuchhunden, Fangklappen und Wildkameras, Schutzausrüstung für die Bergeteams, Fortbildungsveranstaltungen, Seuchenschutzübungen etc. investiert.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.