Sonntag, Januar 5, 2025

Online-Informationen zur Krankenversicherung von Geflüchteten

AOK PLUS vereinfacht die Anmeldung ohne Filialbesuch.

Nach Angaben der Bundesregierung sind bisher mehr als 700.000 Menschen vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen, vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche. In Thüringen wurden mit Stand 1. Juni 19.601 Personen registriert, in Sachsen 46.472 Personen. Täglich möchten sich aus der Ukraine geflüchtete Menschen direkt bei der AOK PLUS versichern und kommen dazu in eine der über 13o Filialen in Sachsen und Thüringen. Eine persönliche Anmeldung ist jedoch nicht notwendig. 

AOK PLUS informiert digital
Geflüchtete und Unterstützende erfahren nun ganz neu und vereinfacht auf Ukrainisch, Russisch oder auf Deutsch über die Internetseite plus.aok.de/ukraine, wie die Anmeldung zur Krankenversicherung möglich ist. Es bedarf dazu keines persönlichen Termins in der AOK-PLUS-Filiale. Zunächst sollten sich alle ankommenden Flüchtlinge und deren Familienangehörige bei der zuständigen Ausländerbehörde anmelden, um eine Bescheinigung zum Aufenthaltsrecht zu erhalten. Mit dieser können sich Ukrainer ohne Arbeitsverhältnis beim zuständigen Jobcentermelden, um Sozialleistungen zu erhalten. Dabei übernimmt das Jobcenter die Anmeldung der Geflüchteten bei der Krankenkasse ihrer Wahl. 

Familienmitglieder mitversichern
Nach der Anmeldung durch das Jobcenter erhalten Geflüchtete ein Begrüßungsschreiben der AOK PLUS. Darin enthalten ist auch ein Fragebogen für Familienmitglieder zwecks Aufnahme in die Familienversicherung. Hier sind Angaben zu den mitzuversichernden Kindern oder dem Ehemann in lateinischen Buchstaben sowie die Aufenthaltsbescheinigungen notwendig. Im mitgesendeten Umschlag kann der ausgefüllte Fragenbogen kostenfrei an die AOK PLUS zurückgeschickt werden. Versicherte im Alter von über 16 Jahren müssen ein Passfoto auf dem zusätzlich beigefügten Antwortbogen aufkleben, diesen unterschreiben und ebenfalls mit zurücksenden.

Spezielle telefonische Beratung freigeschaltet
Unter der Telefonnummer 0049 351 320288 berät ein spezialisiertes Team bei Rückfragen in den Sprachen Deutsch und Englisch zu Fragen der Krankenversicherung.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.