Weiterhin hohe Bezuschussung der Gemeinschaftsverpflegung für Kinder im Jahr 2022 geplant

Die Stadt Gotha engagiert sich mit 1,1 Million Euro pro Jahr

Neben den Elternbeiträgen ist das Essengeld ein wesentlicher finanzieller Faktor, an dem Eltern an den Kosten für die Betreuung ihres Kindes in einem Kindergarten beteiligt sind. Mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Fassung des Kindertageseinrichtungsgesetzes zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Kosten der Verpflegung getrennt zu den Elternbeiträgen zu ermitteln und entsprechend zu berechnen sind.

Unter diese Kosten fallen neben dem bisher üblichen Portionsgeld für das Essen und die Getränke auch die Kosten für die Vor- und Nachbereitung in der Einrichtung sowie für die Entsorgung der Speisereste. Wesentlich für die Höhe der Kosten sind die finanziellen Aufwendungen für das technische Personal, welches im Kindergarten zur Verfügung steht, um die Verpflegung im Kindergarten zu gewährleisten. Diese Kosten wurden bisher für alle Kindergärten im Stadtgebiet Gotha in vollem Umfang von der Stadt Gotha getragen bzw. bezuschusst. Durch den Beschluss des Stadtrates im November 2021 konnte diese Bezuschussung bis zum 31. Juli 2022 für die Gothaer Kinder gesichert werden. Für eine Bezuschussung über diesen Zeitraum hinaus, war die Verwaltung gefordert, dem Stadtrat eine erneute Zuschussgrundlage vorzulegen, welche am 13. Mai 2022 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird.

Der Umfang dieser Bezuschussung beläuft sich für alle Kindergärten in der Stadt Gotha auf ca. 1,1 Mio. Euro pro Jahr. Diese freiwillige Leistung war und ist für die Stadt Gotha ein enormer finanzieller Kraftakt.

Die Stadt Gotha möchte damit die Eltern der Gothaer Kindergartenkinder auch weiterhin durch eine umfangreiche Bezuschussung entlasten und einen Beitrag dazu leisten, dass jedes Kind an der Gemeinschaftsverpflegung in den Kindergärten teilnehmen kann. Gerade in einer Zeit, die durch steigende Lebenshaltungskosten in den privaten Haushalten geprägt ist, übernimmt die Stadt Gotha eine große soziale Verantwortung gegenüber den Eltern und den jüngsten Bürgern der Stadt – den Kindern in den Krippen und Kindergärten.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.