Pauschale Entschädigung für private Unterbringung von Flüchtlingen

Wer privat Flüchtlinge aus der Ukraine im eigenen Haushalt aufgenommen hat, kann dafür eine pauschale Entschädigung vom Landkreis Gotha erhalten. Ausgereicht werden monatlich 150 Euro für den Haushaltsvorstand und 75 Euro je weiterer Person. Für eine untergebrachte Mutter mit zwei Kindern zahlt der Landkreis beispielsweise eine Entschädigung in Höhe von 300 Euro monatlich. Inbegriffen sind darin die Nutzung des überlassenen Wohnraums nebst der notwendigen Infrastruktur (ggf. Mitnutzung Bad, Küche samt Geräten) sowie die entstehenden Nebenkosten.

Für aufnehmende Privatpersonen, die nicht gewerblich Unterkünfte betreiben (wie es bspw. Pensionsbesitzer oder Vermieter tun), stellt diese Entschädigung keine steuerpflichtige Einnahme dar.

Bedingung für die Pauschale ist die Bescheinigung der lokalen Meldebehörde über den Aufenthalt der ukrainischen Flüchtlinge.

Auf der Themenseite zur Ukrainehilfe unter www.landkreis-gotha.de ist eine pdf-Vorlage eingestellt, die Gastgeber ausfüllen und mit Meldenachweis an das Sozialamt senden können.

Die Vereinbarung kann vom Gastgeber oder dem Landkreis jederzeit innerhalb einer Frist von fünf Werktagen wieder aufgekündigt werden.

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