Regelung für Kinderkrankengeld verlängert

Auch bei pandemiebedingter Betreuung weiterhin Anspruch auf Kinderkrankengeld vorhanden


Mussten Kinder aufgrund von Quarantäne oder angeordneter Schließung der Betreuungseinrichtung zu Hause betreut werden, konnten Erziehungsberechtigte dafür Kinderkrankengeld beantragen. Diese Regelung ist jetzt durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis zum 23. September 2022 verlängert worden.

Die bisherige Regelung lief am 19. März 2022 aus. Mit der Verlängerung erhalten Eltern nun die Gewissheit, dass die notwendige Betreuung ihrer Kinder zu keinen bzw. weniger schweren Einkommenseinbußen führt. Denn mit dem Kinderkrankengeld werden 90 Prozent des entgangenen Netto-Einkommens erstattet. Haben Eltern im vergangenen Jahr Lohnsonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) erhalten, werden sogar 100 Prozent des Netto-Lohns erstattet. Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden noch die Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen.

Verlängerte Anspruchsdauer

Um Familien zu entlasten, hat die Politik die Bezugsdauer für Kinderkranken-geld auch für das Jahr 2022 erhöht. Pro Elternteil stehen 30 Tage zur Betreuung des eigenen Kindes zur Verfügung, Alleinerziehende erhalten 60 Tage. Bei mehreren Kindern sind es 65 bzw. 130 Tage. Informationen über die aktuellsten Regelungen sowie den Antrag auf Kinderkrankengeld aufgrund einer notwendigen Betreuung bietet die AOK PLUS auf ihrer Homepage unter plus.aok.de/kinderkrankengeld an.

Direkt über die Online-Filiale “Meine AOK”

Der Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung kann schnell und bequem über die Online-Filiale “Meine AOK” eingereicht werden. Dort können Versicherte den Antrag auch direkt runterladen. Die Online-Filiale “Meine AOK” zeigt Eltern außerdem an, wie viele Kinderkrankentage sie im laufenden und vergangenen Kalenderjahr bereits genutzt haben und wie viele ihnen noch zur Verfügung stehen.

Weitere Services enthalten

Mit den Zugangsinformationen zur Online-Filiale „Meine AOK“ stehen den Nutzern auch weitere Angebote der AOK PLUS zur Verfügung. So können sie sich mit den gleichen Anmeldeinformationen zum Beispiel in der Gesundheitsassistenten-App einloggen und dort unter anderem den Symptomchecker nutzen, über den AOK-Gesundheitsnavigator u. a. Ärzte oder Krankenhäuser suchen und Gesundheitskurse direkt suchen und buchen. Die App ist in den App-Stores für iOS und Android erhältlich.

Ebenfalls enthalten in der Gesundheitsassistenten-App ist Kry, ein Anbieter für telemedizinische Leistungen. Damit bietet die AOK PLUS ihren Versicherten eine kostenlose digitale Sprechstunde an. Dafür loggen sie sich einfach mit ihrem Zugang der Online-Filiale „Meine AOK“ beim Anbieter ein und werden mit einem Mediziner verbunden. Vorab wird schnell und einfach geklärt, ob das Krankheitsbild für die Fernbehandlung im Rahmen einer Videosprechstunde geeignet ist.

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