Erweiterte Öffnungszeiten in den Kommunalen Kindergärten ab Kalenderwoche 12

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Ab dem 20.03. bis zum 02.04.2022 soll übergangsweise die neue Thüringer Verordnung zur Anpassung der Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den organisierten Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2KiJuS-VO) in Kraft treten.

Wir freuen uns sehr, dass für Kinder, Eltern und Mitarbeiter in den Kindergärten ein Stück Normalität bezüglich der Betreuung zurückkehrt. Mit den geänderten Rahmenbedingungen konnte das Bildungsamt im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Prüfung zur Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung die Öffnungszeiten für die kommunalen Kindergärten erweitern.

Ab dem 21.03. gilt in einer Übergangszeit bis zum 02.04.2022 die Öffnungszeit von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Ausnahme: August-Köhler-Kinderhaus. Corona bedingt sind aktuell viele Erzieherinnen erkrankt. Um die Betreuung für alle Kinder sicherzustellen, öffnet der Kindergarten von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Welche neuen Regeln sind zu beachten?

Eltern beachten bitte die Zutrittsregelungen zum jeweiligen Kindergarten. Das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend ab der Grundstücksgrenze. Der Aufenthalt in den Gebäuden beim Bringen und Abholen der Kinder ist unter Einhaltung der Hygieneregeln so kurz wie möglich zu gestalten.

Die strikte Gruppentrennung und die Kontaktnachverfolgung entfallen. Das bedeutet für die Betreuung der Kinder, dass gemeinsame Früh- und Spätdienste wieder möglich sind.

Das Betretungs- und Teilnahmeverbot an der Kinderbetreuung ergibt sich aus § 4 der ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO. Die geltenden Hygienevorschriften ergeben sich aus dem „Rahmenhygieneplan“ des Freistaates Thüringen. Darüber hinaus gilt für jeden Kindergarten der jeweilige „Innerbetriebliche Rahmenhygieneplan“ zum vorbeugenden Infektionsschutz.

Testmöglichkeiten

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres zweimal wöchentlich am Testsystem teilnehmen können. Dazu ist die Vorlage einer schriftlichen Einwilligungserklärung erforderlich. Eltern, deren Kinder bereits am Testsystem teilnehmen, benötigen keine neue Einwilligungserklärung.

Hinweis zur Teilnahme an der Betreuung

Wir alle wünschen uns, dass eine kontinuierliche Betreuung der Kinder möglich ist, dazu braucht es aber gesunde Erzieherinnen und Erzieher. An alle Eltern ergeht die Bitte: Bringen Sie Ihr Kind/Ihre Kinder nur gesund in den Kindergarten.

Das Bildungsamt weist darauf hin, dass es zu weiteren punktuellen Einschränkungen bei der Betreuung einzelner Gruppen in den Kindergärten kommen kann, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Personalschlüssel für die Betreuung nicht eingehalten werden kann.

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