Die Kämmerei der Stadtverwaltung Gotha erstellt derzeit den Jahresabschluss für das Jahr 2021, welcher sich deutlich besser darstellte, als zu Beginn des Jahres 2021 erwartet.
Fest steht bereits jetzt, dass die Kreditaufnahme von 1,6 Mio. € nicht erfolgen musste und auch nicht erfolgen wird. Um den positiven Jahresabschluss in den Haushalt 2022 einfließen zu lassen, ist ein Nachtragshaushalt notwendig.
Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha wird in seiner nächsten Sitzung am 10. März 2022 über die Details des Jahresabschlusses 2021 und den Terminplan zum Nachtragshaushalt 2022 informiert.
Die großen Eckpunkte des Nachtrages werden sein: die durch den Beschluss des Landeshaushaltes steigenden Schlüsselzuweisungen, das Vorantreiben der Digitalisierung sowie IT-Sicherheit der Verwaltung, die Absicherung der bereits begonnenen Maßnahmen, die Verringerung der Kreditaufnahme des Jahres 2022 (derzeit 6,25 Mio. €) und die Vorhaltung der Mindestrücklage gem. § 20 ThürGemHV.