Sonntag, Januar 5, 2025

Änderung bei den freiwilligen Corona-Tests in den kommunalen Kindergärten

Mit dem 25.02.2022 tritt die neue ThürTestVO in Kraft. Der Träger Stadtverwaltung Gotha hat sich entschieden, an der zentralen Beschaffung der Tests durch den Landkreis Gotha teilzunehmen. Deshalb werden ab Montag, 28.02.2022 nur noch sogenannte „Lollitest“ für die Kindergartenkinder zur Verfügung stehen. Von diesem Zeitpunkt an wird der Saliva SARS-CoV-2 des Herstellers Ningbo Beautiful Life Medical Biotechnology Development Co., Ltd. genutzt. Für weitere Informationen steht der Beipackzettel unter folgendem Link zur Verfügung:
Beipackzettel Lollitest

Die bereits vorliegenden Einverständniserklärungen behalten ihre Gültigkeit. Wenn Eltern sich dazu entschließen, ihre Kinder nicht weiter testen zu lassen, muss die Einverständniserklärung widerrufen werden. Eltern, die sich neu dazu entschließen, an der freiwilligen Testung teilzunehmen, benötigen eine Einverständniserklärung zur Durchführung der Tests.

Dokumente
Elternbrief zu den Testangeboten in den kommunal geführten Kindergärten (PDF)
Einwilligungserklärung zum freiwilligen Test bzgl. COVID-Infektion (PDF)
Merkblatt Informationspflicht Artikel 13 DS-GVO zur Einwilligungserklärung (PDF)

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