Lockerungen bei privaten Zusammenkünften
Das Thüringer Gesundheitsministerium hat per Erlass zwei Bestimmungen der aktuellen Infektionsschutz-Maßnahmen-verordnung außer Kraft gesetzt und trägt damit den Beschlüssen der jüngsten Bund-Länder-Abstimmung Rechnung. Ab Freitag, 18. Februar, existieren somit auch im Landkreis Gotha keine Kontaktbeschränkungen mehr für geimpfte oder genesene Personen bei privaten Zusammenkünften; zusätzlich fällt die 3-G-Regel im Einzel- und Großhandel, womit als alleinige Bedingung fürs Shoppen das Tragen einer medizinischen Gesichts- oder FFP2-Maske in den Verkaufsräumen bestehen bleibt.