Lockerungen in Warnstufe 2 möglich
Allgemeinverfügung tritt voraussichtlich am Montag in Kraft
Im Gleichklang mit der neuen Infektionsschutz-Maßnahmen-verordnung des Freistaates Thüringen ermöglicht der Landkreis Gotha per begleitender Allgemeinverfügung Lockerungen in verschiedenen Lebensbereichen. Beide Rechtsgrundlagen treten am Montag, 07.02., in Kraft. Zustande kommen die Erleichterungen infolge des Verbleibens der Region in Stufe 2 nach Thüringer Frühwarnsystem.
Konkrete Änderungen in der Übersicht:
• Die Kontaktbeschränkungen erlauben ein privates Beisammensein von max. 40 geimpften oder genesenen Personen, andernfalls bleiben Zusammenkünfte auf max. 15 Personen (Kinder unter 12 Jahren jeweils nicht mitgerechnet) beschränkt.
• Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden per 2-G-Regel (geimpft oder genesen) möglich bis zu einer Auslastung von 50 % der Räumlichkeit (und max. 1000 Personen, 10 Tage zuvor anzumelden), öffentliche Veranstaltungen an der frischen Luft werden unter 2 G möglich bis zu 75 % der Kapazität des Veranstaltungsortes (und max. 2000 Personen, 10 Tage zuvor anzumelden)
• Nichtöffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden per 2 G möglich bis max. 100 Personen und sind 10 Tage vorab anzumelden, nichtöffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel werden per 2 G möglich bis max. 200 Personen und sind 10 Tage vorab anzumelden,
• Die 2-G-Regel gilt beim Freizeitsport und Besuch des Fitness-Studios in geschlossenen Räumen, für Schwimmbäder, Saunen und Thermen, für Indoor-Spielplätze, Spielhallen, Tanzschulen sowie Chor- oder Orchesterproben mit Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen.
• Die 3-G-Regel (geimpft oder genesen oder getestet) findet Anwendung auf Freizeitsport und Fitness-Studios sowie Tanzschulen unter freiem Himmel, touristische Übernachtungen in Hotels und Pensionen, auf Freizeitgestaltung in Museen, Bibliotheken und Denkmäler im Inneren sowie auf Solarien oder Prostitutionsdienstleistungen.