Sonntag, Januar 5, 2025

Haushaltssatzung der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt

Am 1. Februar 2022 ging die Genehmigung der Kommunalaufsicht zum Haushalt der Stadt Gotha für das Jahr 2022 ein. Die Kreditermächtigung von 6.248.300 € wurde genehmigt, weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthielt die Haushaltssatzung nicht.

Mit der Veröffentlichung der Satzung im „Rathaus-Kurier“ der Stadt Gotha am 17. Februar 2022 wird die vorläufige Haushaltsführung beendet und es können neue Maßnahmen und Investitionen starten.

Der Verwaltungshaushalt hat im Jahr 2022 ein Volumen von 82.077.200 €, der Vermögenshaushalt 27.615.800 €. Die Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre sind mit 34.187.100 € im Haushalt verankert, um die Durchfinanzierung der Investitionen zu sichern.

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden nicht geändert und bleiben somit für Unternehmen und Bürger stabil. Durch die Kreditermächtigung ist es möglich die zahlreichen Investitionsvorhaben der Stadt Gotha zu realisieren. Planmäßig beläuft sich die pro Kopf Verschuldung Ende 2022 auf 442 € und liegt somit unter dem Thüringer Durchschnitt von 664 € pro Einwohner (Stand Ende 2020).

Mit dem Haushalt 2022 werden, wie in den Vorjahren, u. a. vielfältige Zuschüsse für Gothaer Vereine und Institutionen bereitgestellt, Mittel zur Unterhaltung von Schulen, Kindergärten und Grünpflege freigegeben und neue Investitionsvorhaben in Angriff genommen sowie die begonnenen Maßnahmen weitergeführt. Beispielsweise soll der „Stadtpark West – Arnoldigarten“ umgestaltet, die Sanierung des „Volkspark-Stadion Gotha“ vorangetrieben sowie der Radwegausbau weitergeführt werden. Darüber hinaus sollen auch verschiedene Straßensanierungen vorankommen.

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