Thüringer Gesundheitsministerium verlängert bestehende Infektionsschutzmaßnahmen

Gesundheitsministerin Werner: „Omikron-Welle steht uns noch bevor“

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute in Erfurt die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung unterzeichnet. Mit der Neufassung werden gemäß Kabinettbeschluss vom 18. Januar 2022 die bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen in Thüringen mit geringfügigen Anpassungen um zwei weitere Wochen verlängert.

Die Verordnung tritt am Sonntag, 23. Januar 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 08. Februar 2022.

Hierzu Gesundheitsministerin Heike Werner: „Unsere Maßnahmen haben Wirkung gezeigt: Wir konnten die Infektionszahlen in Thüringen deutlich nach unten drücken und spüren jetzt eine Entlastung der Krankenhäuser. Mein Dank geht an dieser Stelle an alle Thüringerinnen und Thüringern, insbesondere an alle Beschäftigte im Gesundheitsbereich und der Pflege, für ihr Durchhaltevermögen und ihre Disziplin! Fast im gesamten Bundesgebiet sind die Infektionszahlen nun auf einem neuen Rekordhoch. Was wir aktuell in anderen Bundesländern beobachten, steht uns in Thüringen noch bevor, die Omikron-Welle wird nicht an uns vorbeiziehen. Wir werden daher trotz gesunkener Fallzahlen die bestehenden Maßnahmen beibehalten und weiter auf Sicht fahren. Mit unserer Hotspot-Strategie sind wir aktuell gut gerüstet. Ob und wann neue Maßnahmen notwendig sein werden, werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die folgenden Abstimmungen auf Bund-Länder-Ebene zeigen. Anfang Februar werden wir diese Beschlüsse dann in einer neuen Verordnung umsetzen.“

Anpassungen im Überblick:

  • Anpassung der 2G Plus-Regelung

Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt für die folgenden Personen die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses:

  • Geboosterte
    • „frisch“ Geimpfte (Zeitpunkt der Grundimmunisierung liegt höchstens drei Monate zurück)
    • „frisch“ Genesene (bis zu 90 Tage nach positivem Befund, gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV)
    • Genesene mit mindestens einer Impfung vor oder nach der Infektion (ohne zeitliche Befristung)
  • Wegfall der Personenobergrenze bei Demonstrationen (zuvor unter freiem Himmel max. 35 Personen erlaubt)
  • Anpassung der Absonderungsregelungen (gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar 2021)
  • Die Dauer der Absonderung wird auf zehn Tage verkürzt. Symptomfreie Personen können sich in der Regel ab dem siebten Tag “freitesten“
  • Bereits „geboosterte“ Personen sowie vergleichbare Gruppen (siehe Ausnahmen bei 2G Plus) sind von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie keine Symptome haben.

Der unterschriebene Verordnungstext sowie eine Lesefassung ist auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.